Erstellt am 09.05.2014 um 15:47 Uhr von Pjöööng
Falls dies so im Gesetz vorgesehen ist...
Erstellt am 09.05.2014 um 15:54 Uhr von Publius
Welches Gesetz meinst du?
Erstellt am 09.05.2014 um 16:05 Uhr von Pjöööng
In der Regel dürfte das BetrVG maßgeblich sein.
Erstellt am 09.05.2014 um 16:11 Uhr von Publius
Dort habe ich dazu nichts gefunden - das ist ja das Problem!!
Erstellt am 09.05.2014 um 16:30 Uhr von gironimo
So lange ein Gesetz die Schriftform nicht ausdrücklich vorsieht, braucht sie auch nicht so erfolgen.
Ich weiß ja nun nicht, welche Informationen Du haben willst und warum unbedingt schriftlich.
Wenn es Informationen im Sinne des § 80 Abs. 2 BetrVG sind, steht ja dort, wie diese zu erfolgen haben. Da ist also ggf. eine Mischform denkbar.
Erstellt am 09.05.2014 um 16:42 Uhr von Huusmeester
Solltet ihr eine schriftliche Antwort wünschen und bekommt nur eine mündliche , dann fertigt ein Gesprächsprotokoll an , welches alle Anwesenden unterschreiben . Wenn ihr das in Zukunft immer macht wird der AG wahrscheinlich schnell merken , das eine schriftliche Antwort von ihm viel weniger Arbeitszeit kostet als die kompliziertere Variante :-) .
Erstellt am 09.05.2014 um 17:38 Uhr von paula
der AG wird aber das Protokoll kaum unterschreiben.....
Erstellt am 09.05.2014 um 19:51 Uhr von Publius
Es geht um einen Fall bzgl. §80 (1) 1. , d.h. um eine geforderte Stellungnahme hinsichtlich der AG-Verletzung eines Punktes einer Betriebsvereinbarung.
Erstellt am 10.05.2014 um 00:32 Uhr von Pjöööng
Zitat (Publius):
"Dort habe ich dazu nichts gefunden - das ist ja das Problem!!"
Z.B. § 92 a
Zitat (Publius):
"Es geht um einen Fall bzgl. §80 (1) 1. , d.h. um eine geforderte Stellungnahme hinsichtlich der AG-Verletzung eines Punktes einer Betriebsvereinbarung."
Wozu braucht Ihr die?
Erstellt am 10.05.2014 um 09:59 Uhr von gironimo
Du meinst also § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG:
"Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden"
wenn Ihr da bemerkt habt, dass der AG eine BV nicht vereinbarungsgemäß anwendet, sehe ich keinen Grund zur schriftlichen Stellungnahme des AG.
Der BR fordert den AG auf, die BV anzuwenden. Dann hat er es zu tun (schlüssiges handeln).
Die Angelegenheit ist dann erledigt.
Oder er tut es nicht und der BR stellt beim Arbeitsgericht einen Antrag, dass der AG es tun möge.
Dazwischen gibt es doch eigentlich nichts, was schriftlich ausgetauscht werden müsste.
Hat der AG Gründe, warum er glaubt eine BV nicht anwenden zu müssen oder über den Geltungsbereich oder dergleichen, muss er es dem BR natürlich mitteilen - aber der BR muss ihn ja nun nicht beknien nach dem Motto "Lieber AG, nun nenne uns doch bitte Deine Beweggründe warum Du unsere Vereinbarung nicht beachtest ...."
Erstellt am 10.05.2014 um 10:13 Uhr von Publius
Hallo gironimo,
danke für diese klare Antwort!
Gibt es sonst noch etwas dazu zu sagen?
Jetzt schon an alle "Aktiven" ein großes Dankeschön!!!