Erstellt am 17.10.2018 um 11:32 Uhr von rsddbr
Per Gesetz (§93 BetrVG) habt ihr nur die Möglichkeit, eine interne Stellenausschreibung zu fordern. Dies müsst ihr spätestens dann machen, wenn euch der AG darüber informiert, dass er eine Stelle besetzen möchte (Stichwort Personalplanung). Dem Voraus geht ein Beschluss des BR, dass ihr dies machen wollt. Ihr könnt den Beschluss auch allgemein fassen und euren AG darüber informieren, dass ihr immer eine interne Stellenausschreibung fordert.
Wollt ihr eine externe Stellenausschreibung, so könnt ihr mit dem Arbeitgeber über eine freiwillige Betriebsvereinbarung verhandeln.
Letztlich ist jedoch der AG nicht an die internen Bewerber gebunden. Die Entscheidung, wer die Stelle bekommt, trifft der AG. Ihr habt nur Zustimmungsverweigerungsgründen nach §99 BetrVG.
Im vorliegenden Fall würde ich wahrscheinlich die Zustimmung zur Einstellung erteilen.
Erstellt am 17.10.2018 um 12:43 Uhr von samira
Der BR kann VERLANGEN, heißt es im 93er. Von BV ist da nicht die rede. Hat der BR die Ausschreibung geforderrt, muss drer AG dann immer und allle Stellen ausschreiben. Hat derr BR dies noch nicht gefordert, braucht der AG auch nicht ausschreiben.
Möglicher Weise hättet ihr rechtsgültig die Zustimmung verweigern können, weil gegen gesetzliche (Mini-Job) und tarifliche Bestimmungen verstoßen wird (müsste man prüfen).
Wir sind dagegen reicht eben leider nicht.
Erstellt am 18.10.2018 um 07:43 Uhr von XYZ68
Ihr könnt eine interne Stellenausschreibung verlangen oder der Einstellung widersprechen, da hier die Gefahr besteht, dass bereits Beschäftigte benachteiligt werden. Vielleicht habt ihr ja eigene Teilzeitkräfte, die die Stunden erhöhen wollen.