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Arbeitsbeginn und -ende - was ist mit "Umziehzeiten"?

B
born2help
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Genossen,

wir sind ein mittelständischer Betrieb, der Kunststoffteile produziert. Jahrelang wurde bei uns Beginn und Ende der Arbeitszeit folgendermaßen definiert und auch bezahlt: die Mitarbeiter haben abgestochen, zogen sich dann um und anschließend kamen sie an den Arbeitsplatz. Auch beim Gehen die gleiche Prozedur. Sie duschten, zogen sich um und danach haben sie abgestochen. Der Arbeitgeber möchte diese "Umziehzeiten" künftig nicht mehr bezahlen. Gibt es eine rechtliche Grundlage, wie Arbeitsbeginn und -Ende zu entlohnen ist? Bräuchte eine aussagekräftige Information ziemlich dringend. Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen. Vielen vielen Dank schonmal

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Community-Antworten (10)

R
Rollie

06.10.2006 um 11:03 Uhr

Bis auf wenige Branchen ist es m.E. nicht üblich, Umziehen und Waschzeiten als Arbeitszeit zu sehen. Ich sehe eigentlich nur Chancen, wenn ein geltender Tarifvertrag es vorsieht.

S
spider

06.10.2006 um 11:31 Uhr

Ich bin mir nicht sicher... aber, wie sieht es in diesem Fall mit der betrieblichen Übung aus?

R
Rollie

06.10.2006 um 11:47 Uhr

Man konstruiert "betriebliche Übung" und setzt so die Möglichkeit einer Änderung der Wochenarbeitszeit außer Kraft ?

Damit würde man jede Möglichkeit außer Kraft setzen, das Gewerkschaften auch Tarifverträge mit einer verringerten Wochenarbeitszeit aushandeln.

K
Kölner

06.10.2006 um 12:27 Uhr

...und der "betrieblichen Übung" wird viel zu viel Bedeutung beigemessen.

B
betriebsratten

06.10.2006 um 18:14 Uhr

Hmm...vielleicht eine Möglichkeit: Ist das Tragen der Schutzkleidung (also nicvht normaler Arbeitskleidung) durch Gesetze oder Verordnungen (UVV) verpflichtend, wäre es nach meiner Ansicht als Arbeitszeit anzusetzen und entsprechend zu vergüten. In meinem alten Laden wurde das Problem von Dauerduschern so umgangen, dass die Arbeitszeit IN der Kleidung gemessen wurde und eine angemessene "Waschzeit" pro Schicht pauschal vergütet wurde.

Siehe auch:

Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit?

Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Häufig kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, ob das Waschen bzw. das Umkleiden der Mitarbeiter zur Arbeitszeit hinzuzurechnen ist oder nicht.

Mit diesem Thema hatte sich auch das Bundesarbeitsgericht zu befassen. In einer Entscheidung vom 11.10.2000 kam es zu dem Entschluss, dass Waschen und Umkleiden in der Regel, sofern nichts anderes vereinbart ist, keine Hauptleistungspflichten des Arbeitnehmers sind, für die der Arbeitgeber eine Vergütung zu gewähren hätte. Werden diese Tätigkeiten vom Arbeitnehmer verlangt, kann es sich zwar um Dienstleistungen handeln, diese sind regelmäßig aber nicht nur gegen eine Vergütung zu erwarten.

Anmerkung: Anders kann es sich z. B. bei Tragepflicht von besonderer Schutzkleidung verhalten. (BAG-Urt. v. 11.10.2000 - 5 AZR 122/99)

W
Waschbär

08.10.2006 um 10:14 Uhr

@ born2help,

was bitte soll der blödsin mit "genossen" ?, noch nicht mit bekommen das > der reale sozialischmuss, vor ca 15 jahren pleite ging ? und wir immer noch mit der drohenden insolvenz kämpfen ?.

wir sind hier " nicht im forum für alte(schein tote) rote socken".

L
Lotte

08.10.2006 um 13:23 Uhr

@born2help,

gib mal 30847 unter "Suchen" ein, da hat Ramses eine richtig gute Zusammenfassung der verschiedenen Urteile geliefert.

Wenn Ihr Euch die Umziehzeit als AZ erhalten wollt, müsst Ihr dringend eine BV mit dem AG treffen.

F
Fayence

08.10.2006 um 20:23 Uhr

Lotte, mit der 30847 bist Du aber ganz schön spät dran (siehe 8034)! :-))

RI
Ramses II

08.10.2006 um 21:01 Uhr

waschbär,

könntest Du Deine Antworten bitte auf fachliche Dinge beschränken?

Der Beitrag 37030 ist voll daneben!

L
Lotte

08.10.2006 um 22:58 Uhr

Fayence, aber meiner war spezieller ;-))

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