Arbeitsbeginn und -ende - was ist mit "Umziehzeiten"?
Hallo Genossen,
wir sind ein mittelständischer Betrieb, der Kunststoffteile produziert. Jahrelang wurde bei uns Beginn und Ende der Arbeitszeit folgendermaßen definiert und auch bezahlt: die Mitarbeiter haben abgestochen, zogen sich dann um und anschließend kamen sie an den Arbeitsplatz. Auch beim Gehen die gleiche Prozedur. Sie duschten, zogen sich um und danach haben sie abgestochen. Der Arbeitgeber möchte diese "Umziehzeiten" künftig nicht mehr bezahlen. Gibt es eine rechtliche Grundlage, wie Arbeitsbeginn und -Ende zu entlohnen ist? Bräuchte eine aussagekräftige Information ziemlich dringend. Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen. Vielen vielen Dank schonmal
Community-Antworten (10)
06.10.2006 um 11:03 Uhr
Bis auf wenige Branchen ist es m.E. nicht üblich, Umziehen und Waschzeiten als Arbeitszeit zu sehen. Ich sehe eigentlich nur Chancen, wenn ein geltender Tarifvertrag es vorsieht.
06.10.2006 um 11:31 Uhr
Ich bin mir nicht sicher... aber, wie sieht es in diesem Fall mit der betrieblichen Übung aus?
06.10.2006 um 11:47 Uhr
Man konstruiert "betriebliche Übung" und setzt so die Möglichkeit einer Änderung der Wochenarbeitszeit außer Kraft ?
Damit würde man jede Möglichkeit außer Kraft setzen, das Gewerkschaften auch Tarifverträge mit einer verringerten Wochenarbeitszeit aushandeln.
06.10.2006 um 12:27 Uhr
...und der "betrieblichen Übung" wird viel zu viel Bedeutung beigemessen.
06.10.2006 um 18:14 Uhr
Hmm...vielleicht eine Möglichkeit: Ist das Tragen der Schutzkleidung (also nicvht normaler Arbeitskleidung) durch Gesetze oder Verordnungen (UVV) verpflichtend, wäre es nach meiner Ansicht als Arbeitszeit anzusetzen und entsprechend zu vergüten. In meinem alten Laden wurde das Problem von Dauerduschern so umgangen, dass die Arbeitszeit IN der Kleidung gemessen wurde und eine angemessene "Waschzeit" pro Schicht pauschal vergütet wurde.
Siehe auch:
Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit?
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Häufig kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, ob das Waschen bzw. das Umkleiden der Mitarbeiter zur Arbeitszeit hinzuzurechnen ist oder nicht.
Mit diesem Thema hatte sich auch das Bundesarbeitsgericht zu befassen. In einer Entscheidung vom 11.10.2000 kam es zu dem Entschluss, dass Waschen und Umkleiden in der Regel, sofern nichts anderes vereinbart ist, keine Hauptleistungspflichten des Arbeitnehmers sind, für die der Arbeitgeber eine Vergütung zu gewähren hätte. Werden diese Tätigkeiten vom Arbeitnehmer verlangt, kann es sich zwar um Dienstleistungen handeln, diese sind regelmäßig aber nicht nur gegen eine Vergütung zu erwarten.
Anmerkung: Anders kann es sich z. B. bei Tragepflicht von besonderer Schutzkleidung verhalten. (BAG-Urt. v. 11.10.2000 - 5 AZR 122/99)
08.10.2006 um 10:14 Uhr
@ born2help,
was bitte soll der blödsin mit "genossen" ?, noch nicht mit bekommen das > der reale sozialischmuss, vor ca 15 jahren pleite ging ? und wir immer noch mit der drohenden insolvenz kämpfen ?.
wir sind hier " nicht im forum für alte(schein tote) rote socken".
08.10.2006 um 13:23 Uhr
@born2help,
gib mal 30847 unter "Suchen" ein, da hat Ramses eine richtig gute Zusammenfassung der verschiedenen Urteile geliefert.
Wenn Ihr Euch die Umziehzeit als AZ erhalten wollt, müsst Ihr dringend eine BV mit dem AG treffen.
08.10.2006 um 20:23 Uhr
Lotte, mit der 30847 bist Du aber ganz schön spät dran (siehe 8034)! :-))
08.10.2006 um 21:01 Uhr
waschbär,
könntest Du Deine Antworten bitte auf fachliche Dinge beschränken?
Der Beitrag 37030 ist voll daneben!
08.10.2006 um 22:58 Uhr
Fayence, aber meiner war spezieller ;-))
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Umziehzeiten
ÄlterBei uns sollen Umziehzeiten für bestimmte Dienste mit Dirnstübergabe eingeführt werden. Wir sind ein Pflegeheim und tragen Berufskleidung. Wie sieht dies von deg gesetzlichen Seite aus?
Entwürfe BV Umziehzeiten
ÄlterHallo .... Ich such Vorschläge/ Entwürfe für eine BV Umziehzeiten im Krankenhaus und wäre dankbar für einige Beispiele wir man das am besten, sicherersten und Rechtskonform formuliert. Danke
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend