Erstellt am 11.12.2013 um 16:59 Uhr von TimoSv
BaG
10/11/2009
Umziehen weil chef klamotten vorschreibt= mitbestimmimg der arzeit.
Erstellt am 11.12.2013 um 17:02 Uhr von Widder
Ich würd mich am Arbeitsort umziehen, dann in die Firma fahren, um Arbeitsmaterial zu holen. Dies würde ich aber nicht mit meinem Privat PKW tun, sondern mir ein Fahrzeug vom AG geben lassen.
Wenn der AG kein Arbeitsmaterial zur Verfügung stellt, muss er dennoch die Arbeitszeit bezahlen, da ihr ja eure Arbeitskraft anbietet. ( Annahmeverzug)
Erstellt am 11.12.2013 um 17:05 Uhr von schmitti
Der TV gilt und kann auch vom AG auch nicht mit Zustimmung des BR geändert werden. Anders nur wenn im TV eine Regelung ist die dem BR es ermöglichen würde.
Erstellt am 11.12.2013 um 17:20 Uhr von Ölsardine
Der TV sagt, beginn und ende sind der Vorgeschriebene Arbeitsort Einsatzort.
Erstellt am 11.12.2013 um 19:20 Uhr von Tommyh
In den Bestimmungen der BG Bau ist ja geregelt das es Pausenräume oder Umkleideräume zum umziehen auf Baustellen geben muss. Also auf die Baustelle fahren sich dort die Schutzkleidung anziehen und ganz gemütlich warten, dass das Arbeitsmaterial kommt. Sollte dann die Anweisung kommen Material holen ist dies selbstverständlich Arbeitszeit!
Erstellt am 11.12.2013 um 19:38 Uhr von gironimo
Der Knackpunkt ist tatsächlich das Arbeitsmaterial. Muß dies erst geholt und zur Baustelle gefahren werden, beginnt die Arbeit beim Laden des Fahrzeugs im Betrieb. Der AN muss natürlich keinen privaten Pkw zur Verfügung stellen (er kommt ja vielleicht mit dem Radl oder der Tram .....); es sei denn der AG zahlt dafür.
Ist denn Schutzkleidung zwingend vorgeschrieben? Gibt es auf den Baustellen Umkleidemöglichkeiten?
Erstellt am 11.12.2013 um 21:56 Uhr von Ölsardine
Hallo
PSA ist zwingend vorgeschrieben!
Es gibt keine Umkleide auf der Baustelle nur im Betrieb.
Wenn man so auf die Baustelle fahren würde, oh man das gäbe ärger!
Erstellt am 11.12.2013 um 22:59 Uhr von Tommyh
Also nicht nur die PSA ist dringend vorgeschrieben sondern auch die Ausstattung der Baustelle Toiletten Waschgelegenheiten Möglichkeit sich umzuziehen Pausenräume usw als Betriebsrat habt ihr die Aufgabe zu überwachen,dass dies vom AG eingehalten wird!
Erstellt am 12.12.2013 um 07:09 Uhr von Hoppel
@ ölsardine
Guck mal hier: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102311-arbeitszeiten-im-lichte-des-rahmentarifvertrages-fuer-das-baugewerbe
Erstellt am 12.12.2013 um 08:29 Uhr von Ölsardine
Hallo
leider gehören wir nicht zum Baugewerbe.