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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beginn und Ende der Arbeitszeit

Ö
Ölsardine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wie kann ich als Arbeitnehmer tun wie sollte der BR vor gehen? Im Tv steht der Beginn und das ende der Arbeitszeit ist der Arbeitsort. Unser AG sagt dass ist die Baustelle. Wir müssen aber in die Firma um unsere Schutzausrüstung anzuziehen und unser Arbeitsmaterial zu holen. Muss der AG ab da einen Dienstwagen stellen und beginnt ab da nicht meine Arbeitszeit? Der AG sagt, fahr doch direkt auf die Baustelle und zieh dich zu hause um. Das wollen wir aber nicht. Habt ihr einen Tip für uns? Gruss Frank

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Community-Antworten (10)

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TimoSv

11.12.2013 um 17:59 Uhr

BaG 10/11/2009 Umziehen weil chef klamotten vorschreibt= mitbestimmimg der arzeit.

W
Widder

11.12.2013 um 18:02 Uhr

Ich würd mich am Arbeitsort umziehen, dann in die Firma fahren, um Arbeitsmaterial zu holen. Dies würde ich aber nicht mit meinem Privat PKW tun, sondern mir ein Fahrzeug vom AG geben lassen. Wenn der AG kein Arbeitsmaterial zur Verfügung stellt, muss er dennoch die Arbeitszeit bezahlen, da ihr ja eure Arbeitskraft anbietet. ( Annahmeverzug)

S
schmitti

11.12.2013 um 18:05 Uhr

Der TV gilt und kann auch vom AG auch nicht mit Zustimmung des BR geändert werden. Anders nur wenn im TV eine Regelung ist die dem BR es ermöglichen würde.

Ö
Ölsardine

11.12.2013 um 18:20 Uhr

Der TV sagt, beginn und ende sind der Vorgeschriebene Arbeitsort Einsatzort.

T
tommyh

11.12.2013 um 20:20 Uhr

In den Bestimmungen der BG Bau ist ja geregelt das es Pausenräume oder Umkleideräume zum umziehen auf Baustellen geben muss. Also auf die Baustelle fahren sich dort die Schutzkleidung anziehen und ganz gemütlich warten, dass das Arbeitsmaterial kommt. Sollte dann die Anweisung kommen Material holen ist dies selbstverständlich Arbeitszeit!

G
gironimo

11.12.2013 um 20:38 Uhr

Der Knackpunkt ist tatsächlich das Arbeitsmaterial. Muß dies erst geholt und zur Baustelle gefahren werden, beginnt die Arbeit beim Laden des Fahrzeugs im Betrieb. Der AN muss natürlich keinen privaten Pkw zur Verfügung stellen (er kommt ja vielleicht mit dem Radl oder der Tram .....); es sei denn der AG zahlt dafür.

Ist denn Schutzkleidung zwingend vorgeschrieben? Gibt es auf den Baustellen Umkleidemöglichkeiten?

Ö
Ölsardine

11.12.2013 um 22:56 Uhr

Hallo

PSA ist zwingend vorgeschrieben! Es gibt keine Umkleide auf der Baustelle nur im Betrieb.

Wenn man so auf die Baustelle fahren würde, oh man das gäbe ärger!

T
tommyh

11.12.2013 um 23:59 Uhr

Also nicht nur die PSA ist dringend vorgeschrieben sondern auch die Ausstattung der Baustelle Toiletten Waschgelegenheiten Möglichkeit sich umzuziehen Pausenräume usw als Betriebsrat habt ihr die Aufgabe zu überwachen,dass dies vom AG eingehalten wird!

Ö
Ölsardine

12.12.2013 um 09:29 Uhr

Hallo

leider gehören wir nicht zum Baugewerbe.

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