Guten Morgen Zusammen,
ich habe da mal eine Frage und erhoffe mir hier eine gute Antwort zu finden.
Zu der Frage:
Ab wann darf ein Betriebsratsmitglied nicht mit abstimmen?
Zum Hintergrund:
In einer Abteilung im Unternehmen, wird eine Führungsperson gesucht (2te Managementebene). Die Stelle soll durch eine interne Person besetzt werden. Insgesamt haben sich drei Interne Kollegen auf die Stelle beworben. Mir als BRV wurde das Ergebnis, für welche Person man sich entschieden hat, vorab mitgeteilt, bevor es jetzt zu einer Anhörung ins Gremium geht.
Jetzt das Problem, ich selbst arbeite in der Abteilung, wo die Führungsstelle neu besetzt werden soll, somit wird die Person meine neue Vorgesetzte. Zudem hat sich eine weitere Person (auch ständiges Mitglied im BR) auch auf die Stelle beworben und wird nicht genommen.
Wie sieht das Abstimmrecht bei einer solchen Situation aus? Dürfen wir beide mit abstimmen? Wenn nicht, müssen für die Abstimmung dann Ersatzmitglieder geladen werden?

Vielen Dank für eure Antworten.