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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

wann darf ein Betriebsratsmitglied nicht mit abstimmen?

B
BR_Energy
Okt 2018 bearbeitet

Guten Morgen Zusammen, ich habe da mal eine Frage und erhoffe mir hier eine gute Antwort zu finden. Zu der Frage: Ab wann darf ein Betriebsratsmitglied nicht mit abstimmen? Zum Hintergrund: In einer Abteilung im Unternehmen, wird eine Führungsperson gesucht (2te Managementebene). Die Stelle soll durch eine interne Person besetzt werden. Insgesamt haben sich drei Interne Kollegen auf die Stelle beworben. Mir als BRV wurde das Ergebnis, für welche Person man sich entschieden hat, vorab mitgeteilt, bevor es jetzt zu einer Anhörung ins Gremium geht. Jetzt das Problem, ich selbst arbeite in der Abteilung, wo die Führungsstelle neu besetzt werden soll, somit wird die Person meine neue Vorgesetzte. Zudem hat sich eine weitere Person (auch ständiges Mitglied im BR) auch auf die Stelle beworben und wird nicht genommen. Wie sieht das Abstimmrecht bei einer solchen Situation aus? Dürfen wir beide mit abstimmen? Wenn nicht, müssen für die Abstimmung dann Ersatzmitglieder geladen werden?

Vielen Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (3)

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nicoline

08.10.2018 um 11:58 Uhr

BR_Energy ihr dürft beide mit abstimmen, da ihr nur indirekt persönlich betroffen seid. Wenn du oder das andere BRM auf diese Position versetzt werden sollten, wäret ihr direkt betroffen und dürftet nicht mit abstimmen.

B
BR_Energy

09.10.2018 um 12:15 Uhr

Danke für die Antwort

N
nicoline

10.10.2018 um 11:32 Uhr

BR_Energy Gerne! :o)

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