Was darf ein einzelnes Betriebsratsmitglied?
Unser Betriebsrat besteht aus Kollegen, die in unterschiedlichen Standorten arbeiten. Darf ein Betriebsratsmitglied am eigenen Standort mit der Ankündigung "Ich komme in meiner Funktion als Betriebsrat" z.B. Telefonnummern anderer Mitarbeiter/Azubis oder Zeiterfassungslisten erfragen, bzw. einsehen? Meiner Meinung nach müsste der Betriebsratsvorsitzende solche Anfragen an die Geschäftsführung stellen. Ist dem so?
Community-Antworten (7)
30.10.2019 um 18:03 Uhr
Es ist doch immer eine Frage der Begründung. Aus welchem Grund möchte er diese Information?
30.10.2019 um 18:13 Uhr
Telefonnummer = um wegen einer bevorstehenden Kündigung Arbeitszeitnachweis = wegen eventueller Überstunden
Beides wurde aber nicht bei der Geschäftsleitung, sondern von diesem einen Betriebsratsmitglied direkt bei einer Mitarbeiterin eingefordert.
30.10.2019 um 18:17 Uhr
"Es ist doch immer eine Frage der Begründung."
Entweder hat ein einzelnes BRM das Recht, solche Informationen einzuholen, oder es hat es nicht (sondern der BR als Gremium). Das selbst der BR einen Grund für die Einholung der Information braucht, steht dem nicht entgegen.
P.S. Wenn man sich diesen:
Link anschaut, dann ist zwar vom Recht des einzelnen BRM die Rede. Aber überall nur in seinem Recht, die Unterlagen des BR einzusehen. Das ein einzelnes BRM sich immer auch jedwede (begründete) Information holen kann / darf, kann ich aus dem Text aber nicht entnehmen.
30.10.2019 um 23:00 Uhr
Die Mitarbeiterin muss die Informationen ja nicht herausgeben, wenn sie Zweifel hat. Manchmal ist der kurze "Dienstweg" der bessere, als der offizielle.
31.10.2019 um 09:24 Uhr
Kommt wohl auch immer darauf an, wie man es im Unternehmen lebt. Wir haben eine Absprache mit der Geschäftsleitung, dass wir Unterlagen/ Informationen die wir benötigen direkt bei den entsprechenden Stellen einholen dürfen. Allerdings läuft dann nicht jedes BR-Mitglied selber los, sondern wir kanalisieren es über den Vorsitzenden bzw. den Stellvertreter.
31.10.2019 um 09:35 Uhr
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
31.10.2019 um 09:35 Uhr
Na es gibt ja das Recht auf eine ungestörte Amtsausübung. Also darf jedes BRM meiner Ansicht nach auch die Mitarbeiter fragen ob er Informationen von ihnen bekommt. Dies kann natürlich nur freiwillig geschehen.
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