Unser Betriebsrat besteht aus Kollegen, die in unterschiedlichen Standorten arbeiten.
Darf ein Betriebsratsmitglied am eigenen Standort mit der Ankündigung "Ich komme in meiner Funktion als Betriebsrat" z.B. Telefonnummern anderer Mitarbeiter/Azubis oder Zeiterfassungslisten erfragen, bzw. einsehen?
Meiner Meinung nach müsste der Betriebsratsvorsitzende solche Anfragen an die Geschäftsführung stellen. Ist dem so?