Erstellt am 03.10.2005 um 23:18 Uhr von Kölner
Die gibt es nicht, "KH"!
Eins vorweg: Betriebsräte sollten keine Geheimbünde sein!
Das Begehr eines einzelnen BR-Mitgliedes reicht NICHT aus, einen Beschluss geheim fassen zu lassen.
Die Rechtsgrundlage dafür (bzw. in Deinem Fall dagegen) ergibt sich aus § 33 BetrVG und entsprechenden Kommentaren wie in RdNr. 26 zu selbigem § im Fitting.
Ich zitiere daraus: "[...] es sei denn, die Mehrheit der anwesenden BR-Mitglieder beschließt eine geheime Abstimmung. Der Antrag eines BR-Mitgliedes auf geheime Abstimmung reicht nicht aus."
Erstellt am 04.10.2005 um 06:37 Uhr von Frank B.
Was Kölner schreibt ist nicht ganz korrekt, die Frage war nach der Abstimmung aber welcher?
Siehe "FITTING" zur Wahl des Vorsitzenden oder des Stellvertreters oder Wahl der Ausschussmitglieder!
§§26,27 BetrVG.
Dort steht, wenn ein BR- Mitglied eine geheime Wahl verlangt ist sie auch zwingend geheim durchzuführen!
Erstellt am 04.10.2005 um 06:42 Uhr von Kölner
Das stimmt natürlich...aber von dieser Art und geringen Anzahl von durchzuführenden Abstimmungen bin ich nicht mehr ausgegangen...
Erstellt am 16.08.2022 um 19:31 Uhr von deschamp
Nun ja, Frank B.,
doch was Kölner schreibt ist schon korrekt, denn die Frage bezog sich auf "Abstimmungen" und nicht auf "Wahlen".
Erstellt am 16.08.2022 um 21:01 Uhr von celestro
Das Thema ist fast 17 Jahre alt und die User schon lange nicht mehr hier gesehen worden.
Erstellt am 16.08.2022 um 21:48 Uhr von deschamp
Vielen Dank für den Hinweis. Wie alt muss ein Thema sein, damit man nicht mehr antworten darf? Warum sollte ich nur aktiven Usern antworten und woran erkenne ich, dass ein user nicht mehr aktiv ist?
Erstellt am 16.08.2022 um 23:55 Uhr von Dummerhund
deschamp
Mal ehrlich, in diesem Forum wurden in den letzten Jahrzehnten bisher fast 400000 Beiträge geschrieben. Was könnte es für einen Sinn machen auf einen 17 Jahre alten Beitrag zu antworten? Und nein, man sieht nicht welcher User noch aktuell ist oder nicht. Dies konnte man vor ewigen Zeiten mal nach recherchieren.