Protokollabstimmung (Beschlussfassung)- darf das Ersatzmitglied mit abstimmen?
Abstimmung des Betriebsratsprotokolls: Bei der SBR-Sitzung waren die 7 ordentlichen Mitglieder eingeladen und das 1. Ersatzmitglied. Darf das Ersatzmitglied bei den Abstimmmungen mitabstimmen zB. Protokollverabschiedung usw. oder ist es nur ein passives Mitglied?
Community-Antworten (4)
28.10.2005 um 12:13 Uhr
Wieso sollte das Ersatzmitglied denn mit abstimmen, wenn die ordentlichen Mitglieder alle da waren? Zudem wäre es dann eine gerade Zahl, die abstimmt, die Abstimmung könnte also 4:4 ausgehen
28.10.2005 um 19:50 Uhr
Hallo bella Wenn ein Ersatzmitglied zur einer Sitzung geladen wird und anwesend ist hat er alle pflichten und Rechte eines ordentlichen Mitglieder . Ist ein BR nicht bei einer Sitzung anwesend gewesen und erst wieder zur nächsten Sitzung zur Protokollverabschiedung kann der einzelne BR nur sich Enthalten da er nicht alle Fakten kennt aber dies muß jeder mit sich selbst ausmachen
30.10.2005 um 00:11 Uhr
Wenn durch das Ersatzmitglieg ein ordenlichens Mitglied vertreten wird ja. Wenn alle ordenlichen Mitglieder anwesend sind und das Ersatzmitglied nur geladen ist nein.
ferdi
04.11.2005 um 21:39 Uhr
- Es gibt keine "passiven" BR-Mitglieder. Ein Ersatzmitglied ist im Falle der Vertretung eines ordentlichen BR-Mitglieds mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet.
- Ein Protokoll kann natürlich nur von den Mitgliedern abgestimmt werden, welche auch an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben.
- In geschildertem Fall, kann das Ersatzmitglied nur als "Gast" an der Sitzung teilgenommen haben, ist also in keinem Fall stimmberechtigt.
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