Lohn bei Wiedereinstellung nach betriebsbedingter Kündigung?
Hallo zusammen,
unser Betrieb hat zum 01.06. 11 Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt, aufgrund einer schlechten Auftragslage. Wir hatten mehr Anwesenheitsstunden, als benötigte Produktionsstunden laut unserem Controller.
Eine Kollegin deren Arbeitsverhältnis am 30.09. endet, hat heute einen Zeitvertrag über erstmal einen Monat vorgelegt bekommen, weil die momentane Auftragslage es erfordert. Laut dem TZBfg §14 dürfte der AG ihr doch gar keinen befristeten Vertrag anbieten oder? In dem ihr vorgelegten Vertrag hat der AG ihr auch eine Lohngruppe abgezogen, sie hat vorher Lohngruppe 4 bekommen und soll nun nur noch Lohngruppe 3 bekommen. Darf der AG das?
Ist eventuell sogar die ganze betriebsbedingte Kündigung hinfällig, wenn sie erst gekündigt wird und dann doch wieder befristet eingestellt werden soll? Weiterhin setzen wir jetzt vermehrt Zeitarbeiter ein, hat der AG uns getäuscht und wollte in die Richtung "Wenig Stammpersonal - Rest Zeitarbeiter", das ist ja leider heutzutage fast normal in vielen Firmen.
Würde mich über schnelle Antworten freuen, weil sie morgen den Zeitvertrag unterschreiben soll.
Schönen Abend noch
Marco
Community-Antworten (8)
29.09.2006 um 09:10 Uhr
Hallo MarcoP.,
alles im TzBfG geregelt-keine Schlechterstellung gegen Unbefristete -kein befristeten Vertrag vor Ablauf von 6 Monaten nach Kündigung
Bedeutet Gesetz wird misachtet-bedeutet auch MA bekommt keinen Vertrag !!
Nimmt als BR Euer Mitbestimmungsrecht war und regelt das mit dem AG !!
29.09.2006 um 11:00 Uhr
@bergmann wo steht das mit den 6 Monaten?
29.09.2006 um 13:59 Uhr
Im § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz steht, daß eine Befristung OHNE sachlichen Grund nicht zulässig ist, "wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat". Was steht denn im neuen Arbeitsvertrag?
29.09.2006 um 14:04 Uhr
@MarcoP, TzBfG §14(3) und was mit solchen Verträgen passieren kann-lies bitte auch §16 !
29.09.2006 um 18:41 Uhr
@Ramses II,
hast Recht-6 Monate gilt wenn der AN über 52 Jahre ist !
30.09.2006 um 00:18 Uhr
@Ramses II,
dann sag doch einfach deine Meinung dazu !!
30.09.2006 um 00:48 Uhr
Bergmann, die 6 Monate beziehen sich doch nicht auf das Alter...
30.09.2006 um 16:02 Uhr
Ramses II,
man lernt halt nie aus,immer mal was Neues!! EU-Recht setzt § 14 (3) TzBfG außer Kraft !!!Diskriminierung wegen Alter !!
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