Wir gehören einem taiwanesischen Mutterkonzern an, der seine Filiale in Süddeutschland schließen wird. Die Arbeitnehmer haben die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen erhalten, jedoch ohne den Verweis auf Abfindungszahlungen ...
In § 1a KSchG steht, die Kündigung müsse den Verweis auf Abfindung enthalten, damit der AN Anspruch auf Abfindung hätte ....

Mit Verweis auf §23 KSchG: Zwar sind wir am Standort weniger als 10 AN, der Stammsitz der Firma ist jedoch, wie gesagt, in Taiwan. Ausserdem sind wir darüberhinaus noch Tochterfirma eines florierenden Mutterkonzerns aus Taiwan.
Unsere Geschäftsführerin am Standort sagt mit Verweis auf die wenigen Mitarbeiter in Deutschland, es gebe keine Abfindung ...

Ist das einfach nur dreist, Unwissenheit oder hat sie gar recht ?