Erstellt am 15.10.2007 um 16:22 Uhr von wolfimaus
dies steht normal in deinem arbeitsvertrag drin
Erstellt am 15.10.2007 um 16:26 Uhr von Immie
Erstellt am 15.10.2007 um 16:38 Uhr von Konrad
oder im § 614 BGB Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablaufe der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
oder:
§ 64 HGB Gehaltszahlung
Die Zahlung des dem Handlungsgehilfen zukommenden Gehalts hat am Schlusse jedes Monats zu erfolgen. Eine Vereinbarung, nach der die Zahlung des Gehalts später erfolgen soll, ist nichtig.