Erstellt am 19.09.2006 um 15:38 Uhr von Kölner
@Zorro
Ich hoffe, sie werden nicht vom AG "gemoppt" - das könnte ekelig werden!
Alternativen:
Der BR könnte das ArbGer. anrufen...
Eine vernünftige BV abschließen...
Kollegen zu Überlastungsanzeigen im Rahmen der ArbSchG raten...
Erstellt am 19.09.2006 um 22:11 Uhr von wölfchen
Mir scheint der Gang zum ArbGer. am zweckmäßigsten, denn hier wird ein MBR des BR mißachtet und da hat der BR bei entsprechender Eilbedürftigkeit auch im Wege einer einstweiligen Verfügung einen Unterlassungsanspruch. Ich glaube nämlich kaum, dass ein AN eine Überlastungsanzeige schreiben wird (ich würde mir das jedenfalls verkneifen), auch eine BV halte ich kaum für sinnvoll, denn der AG wird eine solche kaum abschließen. Außerdem: was soll da drin stehen? Etwa, dass der AG die MB des BR beachtet?