Erstellt am 13.09.2005 um 11:39 Uhr von bernd
Der BR muß der Ableistung von Überstunden seine Zustimmung erteilen (§87 Abs1 Pkt3).
Ist die Zustimmung erteilt, kann der AG Überstunden anordnen und die Ableistung ist dann Pflicht.
M.M. nach ist die Ableistung auch Pflicht, wenn der BR nicht zugestimmt hat. Der BR sollte den AG dann jedoch zwingen sein MBR zu gewährleisten (§23).
Aber solche bösen AG gibt es ja nicht, nicht wahr?
Wie gesagt das ist meine Meinung und ich lasse mich gern anders überzeugen.
bernd
Erstellt am 22.09.2005 um 21:50 Uhr von GAB-Arbeitszeit
Überstunden darf ein Arbeitnehmer nur dann verweigern, wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Weigert er sich trotzdem zumutbare Mehrarbeit zu leisten, kann er sogar fristlos gekündigt werden. Das meint zumindest das Arbeitsgericht Frankfurt.