Überstunden - sind die für den MA verpflichtend, wenn der BR sie genehmigt hat?
Sind vom Betriebsrat genehmigte Überstunden, bzw. Sonderschichten für den Mitarbeiter verpflichtend?
Gruß PM
Community-Antworten (2)
13.09.2005 um 13:39 Uhr
Der BR muß der Ableistung von Überstunden seine Zustimmung erteilen (§87 Abs1 Pkt3). Ist die Zustimmung erteilt, kann der AG Überstunden anordnen und die Ableistung ist dann Pflicht.
M.M. nach ist die Ableistung auch Pflicht, wenn der BR nicht zugestimmt hat. Der BR sollte den AG dann jedoch zwingen sein MBR zu gewährleisten (§23). Aber solche bösen AG gibt es ja nicht, nicht wahr?
Wie gesagt das ist meine Meinung und ich lasse mich gern anders überzeugen.
bernd
22.09.2005 um 23:50 Uhr
Überstunden darf ein Arbeitnehmer nur dann verweigern, wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Weigert er sich trotzdem zumutbare Mehrarbeit zu leisten, kann er sogar fristlos gekündigt werden. Das meint zumindest das Arbeitsgericht Frankfurt.
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