Erstellt am 15.09.2006 um 21:48 Uhr von Fayence
Ford0091,
die einzige Antwort die ich Dir geben kann ist, dass der AG gefordert ist, alle AN auf´s AGG schulen zu müssen!
Gleichstellungsbeauftragte müssen nach meiner Kenntnis nicht bestellt werden!
P.S.
Nach Beratung mit unserem BR-Anwalt, werden wir uns erst Anfang nächsten Jahres mit dem "AGG" befassen!
Da muss erst mal ein bisschen Fleisch an die Knochen... und die ersten Klagen sind bereits eingereicht...
Erstellt am 16.09.2006 um 14:30 Uhr von Ford0091
Na ich hatte noch mal mit unseren AG gesprochen.
Er meinte, das er durchaus dafür wäre 2 Gleichstellungsbauftragte zu bestellen.
Einen weiblichen und einen männlichen. Na ja, wenn er will ....
Kann ja eigentlich nicht schlecht sein.
Grüße von Sven
Erstellt am 16.09.2006 um 17:57 Uhr von Fayence
Hallo Sven,
aber eines solltet Ihr als BR nicht vergessen!
Wesentliche Teile des AGG sind bereits im BetrVG verankert; siehe §80, Abs. 1, 2a, 2b, 4, 6 und 7.