Hallo,
nun ist ja das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten.
Hat jemand mal dazu Informationen wie die Umsetzung in den Betrieben erfolgen soll? Müssen jetzt
in den Betrieben Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden? Wenn ja, wieviele und getrennt nach
männlich und weiblich? Gibt es dazu auch Infos im Net. Hatte zwar schon gesucht, aber nichts
aussagekräftiges gefunden.
Danke schon mal im voraus.

Grüße von Sven