Betriebsversammlung - welche betrieblichen Belange müssen berücksichtigt werden?
Hej Zusammen!
Wir kennen das aus unserem Unternehmen (von allen 42 Standorten in Deutschland), dass eine BRVersammlung aufgeteilt wird, z.B. auf 8.00 und 14.00.
Frage: Wir öffnen um 9.00 Uhr. Was wäre, wenn wir eine BRVersammlung machen würden, die sagen wir bis 12.00 Uhr geht. Können wir den Laden bis dahin geschlossen halten. Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür.
Oder muss man da auf betriebliche Belange Rücksicht nehmen. Wir haben die BRV auf den 6.12.07 terminiert. Ja ist Nikolaus :-), das ist für uns aber eine umsatzschwache und kundenarme Zeit.
Danke für zahlreiche Antworten
Community-Antworten (4)
22.09.2007 um 00:04 Uhr
grundsätzlich müßt ihr die betrieblichen Belange beachten - aber natürlich ist jeder Termin irgendwie kritisch. Ihr habt euch Gedanken gemacht und einen Termin in knapp 3 Monaten gewählt. Nun hat der AG genug Zeit alles dafür vorzubereiten. Ihr habt also die betrieblichen Belange berücksichtigt!
22.09.2007 um 19:28 Uhr
Ich möchte bezweifeln, dass der BR einen Anspruch hat, dass ein Betrieb oder ein Geschäft wegen einer Betriebsversammlung geschlossen werden muss.
22.09.2007 um 23:47 Uhr
@Don Johnson "grundsätzlich müßt ihr die betrieblichen Belange beachten" Bis hierin dachte ich: Alles okay. Toll, gut...
"- aber natürlich ist jeder Termin irgendwie kritisch." Hier beschlichen mich schon Zweifel.
"Ihr habt euch Gedanken gemacht und einen Termin in knapp 3 Monaten gewählt." Jetzt war ich verwirrt.
"Nun hat der AG genug Zeit alles dafür vorzubereiten." Isoliert betrachtet, machte mir dieser Satz sogar Spass...
"Ihr habt also die betrieblichen Belange berücksichtigt!" ...aber dann kam doch wieder die Aussage, die eine Gegenrede erzwingt.
Nimm' Dir Heinis Ratschlag zu Herzen... ...und gib bessere als die Bisherigen! Bitte...
23.09.2007 um 16:32 Uhr
Schon etwas älter , aber es gibt sie LAG Düsseldorf 5 TaBV 134/84 und LAG Köln 3 TaBV 56/85
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