Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe wichtige Fragen zur Regelung und dem Einsatz von BR-Nachrückern und bräuchte hierzu rechtssichere Aussagen.

Fall 1: Ein BR-Mitglied befindet sich im Rahmen seiner Tätigkeiten als Betriebsrat z.B. auf einer GBR-Sitzung. Am gleichen Tag ist aber auch eine Betriebsratssitzung. Muß in diesem Fall ein Nachrücker bestellt werden?

Fall 2: Es findet mit dem Arbeitgeber ein Monatsgespräch statt. Von 5 regulären BR-Mitgliedern befindet sich ein Mitglied in Urlaub im Ausland. Muß ein Nachrücker bestellt werden?

Fall 2: Es findet eine Abteilungsversammlung statt. Zwei von fünf regulären BR-Mitgliedern möchten an diesem Termin nicht teilnehmen, weil ihnen die Wegstrecke zum Ort der Abteilungsversammlung zu lang ist und weil sie der Meinung sind das drei BR-Mitglieder für diese Versammlung ausreichend sind. Muß ein Nachrücker bestellt werden?

Ich bitte um eure sachkundige Hilfe!!!