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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bücher für den BR - was wenn die GF keine bestellt?

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Kessy
Jan 2018 bearbeitet

hallo ich hab da mal eine frage zu Bücher die von der GF nicht bestellt werden bzw. hingehalten werden was kann ich da machen

2.16609

Community-Antworten (9)

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Mona-Lisa

30.08.2006 um 18:36 Uhr

Kessy, du solltest vielleicht sagen, was ihr als BR bisher unternommen habt!

K
Kessy

30.08.2006 um 18:44 Uhr

die Gf öfter angeschreiben was mit unserer bestellung der Bücher ist antwort war, muß noch geprüft werden

K
Kölner

30.08.2006 um 19:27 Uhr

Briefvorschlag an den Gf: Sehr geehrter Herr B.Hinderer, wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, die per Beschluss des BR in seiner ordentlichen Sitzung am XXX zu bestellenden Bücher bis zum XXX dem BR zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 40 BetrVG sind Sie in der Kostentragungspflicht. Sollten die Bücher bis zu dem oben angegebenen Datum nicht dem BR zur Verfügung stehen, sehen wir dies als eine massive Behinderung der BR-Arbeit an und sehen uns daher gezwungen, umgehend ein Verfahren nach § 23 BetrVG einzuleiten.

Mfg B.Triebsrat

M
matze83

30.08.2006 um 22:17 Uhr

Hi @all

also wenn wir einen Beschluss gefasst haben, Literatur anzuschaffen, bestellen wir diese Bücher und lassen die Rechung über die Buchungsabteilung dem Chef zukommen. Soll der sich doch auf den Kopf stellen, er muss sie zahlen ( das wissen auch alle GF`s) und damit Basta! Hatten noch nie Probleme mit dieser Vorgehensweise...

MFG

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Rollie

30.08.2006 um 22:17 Uhr

Bedarfsmeldung, oder was betriebsüblich verwendet wird, ausfüllen, zum Gf und in seinem Büro abwarten, bis sein Servus drauf ist. Wenn dann wieder gesagt wird, muß noch geprüft werden, bittet ihn, es doch bitte nun zu prüfen. Erinnert ihn daran, das der Betriebsrat sonst ggf. auch mal etwas länger braucht, etwas zu prüfen.

M
Mona-Lisa

30.08.2006 um 23:20 Uhr

@Matze83, so sollte es auch sein, aber leider haben nicht alle Betriebsräte das Glück, einen AG zu haben, der daraus kein Trara macht.

@Rollie, "Erinnert ihn daran, das der Betriebsrat sonst ggf. auch mal etwas länger braucht, etwas zu prüfen."

Ankündigen würde ich sowas auf jeden Fall nicht..........

R
Rollie

30.08.2006 um 23:45 Uhr

@Mona-Lisa,

Hast ja recht. Aber nach ner gewissen Zeit kennt man sich ja, und da gehört das einfach zum freundlichen Hauen und Stechen :-)

So wie Matze83 das geschildert habe, kenn ich das auch.

Zu Kölners Ausführung ergänzend, der Wink hinsichtlich der Kosten eines Anwalts gegenüber den Kosten der Bücher, die dann doch bestellt werden müssen, haben schon manche Überprüfungen deutlich beschleunigt.

M
Mona-Lisa

30.08.2006 um 23:55 Uhr

@Rollie, Kessy`s Problem wird sich mit diesem Schreiben (Antwort Kölner) an die GL schnell in Luft auflösen.

K
Kessy

04.09.2006 um 13:19 Uhr

vielen dank für die guten Antworten die Bücher wurden bestellt :-)

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