ein mitarbeiter hat festgestellt das er in einem zeitraum von einem halben jahr zuviel gehalt bekommen hat.

er hat das gwissenhaft wie er ist, der buchhaltung (neuer mann) mitgeilt.
der buchhalter wiel die zuviel ausgezahlte summe in drei raten in den nächsten abrechnung abziehen.
nun hat der mitarbeiter festgestellt das bei der letzten abrechung wieder der gleiche fehler drin ist.
jetzt will der buchhalter die summe natürlich zurück.
hierbei handelt es sich um über 1.000,- euro.

wie sieht das rechtlich aus?
ist der mitarbeiter verpflichtet die abrechnung genau zu prüfen und die fehler die der buchhalter gemacht hat sofort anzuzeigen?
muss der mitarbeiter die zuvielgezahlte summe überhaupt zurückzahlen? und wenn ja wie?