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Fehler in der Gehaltsabrechnung - wer haftet?

O
olaf
Jan 2018 bearbeitet

ein mitarbeiter hat festgestellt das er in einem zeitraum von einem halben jahr zuviel gehalt bekommen hat.

er hat das gwissenhaft wie er ist, der buchhaltung (neuer mann) mitgeilt. der buchhalter wiel die zuviel ausgezahlte summe in drei raten in den nächsten abrechnung abziehen. nun hat der mitarbeiter festgestellt das bei der letzten abrechung wieder der gleiche fehler drin ist. jetzt will der buchhalter die summe natürlich zurück. hierbei handelt es sich um über 1.000,- euro.

wie sieht das rechtlich aus? ist der mitarbeiter verpflichtet die abrechnung genau zu prüfen und die fehler die der buchhalter gemacht hat sofort anzuzeigen? muss der mitarbeiter die zuvielgezahlte summe überhaupt zurückzahlen? und wenn ja wie?

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Community-Antworten (2)

W
Werner

08.09.2006 um 07:56 Uhr

Hallo Olaf, was ist zu den Ausschlußfristen in euren Arbeitsverträgen bzw Tarifverträgen geregelt? Bei uns sind es beiderseitig 3 Monate rückwirkende Geltendmachung.

F
Fayence

08.09.2006 um 12:24 Uhr

olaf,

grundsätzlich ist JEDER verpflichtet, eine "Rechnungsstellung" auf Richtigkeit zu überprüfen. Gilt auch für den AN in Bezug auf seine Gehaltsabrechnung.

Wurde versehentlich zuviel Gehalt gezahlt, stellt dies m.E. eine unrechtmässige Bereichung des AN dar (§812 ff BGB). Ob und wie der AG die zuviel gezahlte Summe zurückfordern kann, hängt von zusätzlichen Faktoren ab; z.B. ob der AN über den zuviel gezahlten Betrag noch verfügen kann.

Eine Klärung kann der Kollege aber nur individualrechtlich herbeiführen! Er soll sich an einen RA wenden.

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