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Lohn/Gehaltsabrechnungen

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, ist jemandem bekannt, dass es seit neuestem ein Gesetz gibt, nachdem die Fehltage auf der Lohn/Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden müssen?

1.54204

Community-Antworten (4)

G
gironimo

07.11.2012 um 10:16 Uhr

T
Tanzbär

07.11.2012 um 10:19 Uhr

... Fehltage auf der Lohn/Gehaltsabrechnung ausgewiesen ... Wozu soll das gut sein?

W
Watschenbaum

07.11.2012 um 10:28 Uhr

es gibt den § 108 GewO

und es gibt die Richtlinie zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach §108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung (Entgeltbescheinigungsrichtlinie 2009) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

darin steht z.b. unter § 1: (1) Eine Entgeltbescheinigung nach §108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung hat mindestens folgende Angaben zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber und zur Arbeitnehmerin oder zum Arbeitnehmer zu enthalten: ..................... 6. den bescheinigten Abrechnungszeitraum sowie die Anzahl der darin enthaltenen Steuertage und Sozialversicherungstage

sonst gibts meines Wissens nix neues........

M
Mundwerker

08.11.2012 um 11:37 Uhr

Es gehört zum Wesen einer ordentlichen Lohnabrechnung, dass darin detailliert aufgelistet wird, was an jedem einzelnen Kalendertag im Abrechnungszeitraum gewesen ist. Wann wieviele Stunden gearbeitet wurden, wieviel Urlaub genommen wurde und wieviele Fehltage es gab und welche Entgeltfortzahlung. Wie sollte eine Lohnabrechnung denn deiner Meinung nach sonst aussehen? Einfach nur ein Bruttobetrag, die Sozialversicherungsabzüge und die Lohnsteuer und sonst nix? Wie sollte ein AN denn sonst nachvollziehen können, ob sein AG den Lohn auch richtig ermittelt hat? Das Thema hatten wir hier kürzlich schon mal: http://www.betriebsrat.com/br-forum?qid=44778&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=5&Site=BR-Forum&Menue=show

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