Fehltage in der Gehaltsabrechnung
Moin zusammen!
unser AG listet seit einigen Monaten die Fehltage der Mitarbeiter auf der Gehaltsabrechnung auf. wir wurden hierauf von mehreren Mitarbeitern angesprochen, wie hier die Rechtslage ist, denn die Gehaltsabrechung wird ja auch für andere Zwecke, wie z.B. bei Wohnungsanmietungen oder Krediten weitergegeben. kann jemand sagen, wie es hier aussieht, bzw. welche Grundlagen es gibt, dies seitens des BR zu unterbinden?
Danke und Gruß holly
Community-Antworten (2)
26.10.2012 um 11:19 Uhr
Hier sehe ich Euch in der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG, technische Einrichtungen ....).
Ich sehe es ebenfalls als problematisch an. Unser AG hatte auch mal die Idee. Da der BR dies aber überhaupt nicht wollte, wurde der Plan aufgegeben.
26.10.2012 um 15:34 Uhr
Oh, das ist ja interessant! Ich bin im Baugewerbe beschäftigt und da unsere Löhne eine komplizierte Berechnung mit zahlreichen Besonderheiten erfordern, ist - bis auf die Stamm- und Bewegungsdatenerfassung - die eigentliche Abrechnung in unserem Betrieb an ein, für Bausoftware spezialisiertes, Unternehmen outgesourct worden. Das bedeutet, dass die Beschäftigten von ungefähr 13.000 Baubetrieben einen optisch identisch gestalteten Lohnzettel erhalten. Auf diesem ist oben rechts der Kalender des Abrechnungsmonats und - jetzt kommts - an jedem Tag hinterlegt, was an diesem Tag konkret war. Da stehen dann entweder die Anzahl der geleisteten Stunden, ein F für Feiertag, ein U für Urlaub, ein K für krank, oder ein KK für krank ohne Lohnfortzahlung! Das bedeutet, dass hundertausende Beschäftigte im Baugewerbe einen Lohnzettel erhalten, auf dem ersichtlich ist, wann und wie lange sie krank waren. Ob darüber wirklich in jedem Betrieb (im Baugewerbe ist die Betriebsratsquote besonders hoch) mitbestimmt wurde, wage ich zu bezweifeln. Bei uns war das jedenfalls noch nie ein Thema.
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