Erstellt am 31.08.2018 um 12:53 Uhr von MutterJutta
Interne Stellenausschreibung ist KEINE Pflicht
Sondern, wenn überhaupt, über eine BV regelbar.
Erstellt am 31.08.2018 um 13:01 Uhr von celestro
"Geht das rechtlich, dass einen externen Leiharbeiter unsere Gehaltsabrechnungen machen? Das sind sensible MA-Daten."
Viele Firmen lassen Ihre Gehaltsabrechnungen von externen Firmen machen. Da werde ndann entsprechende Verträge aufgesetzt und fertig. Dabei sollte natürlich auf den Datenschutzgeachtet werden.
Erstellt am 31.08.2018 um 13:12 Uhr von Challenger
Zitat MutterJutta
Interne Stellenausschreibung ist KEINE Pflicht
Sondern, wenn überhaupt, über eine BV regelbar.
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Wie kommst Du denn darauf ?
Erstellt am 31.08.2018 um 13:17 Uhr von MutterJutta
An Challenger
Weil ich grade aus der Schulung WAF komme und genau das Thema war.
Das ist ein verbreitet mehr Irrglaube, es gibt diese Pflicht nicht - es sei denn man hat eine BV abgeschlossen
Erstellt am 31.08.2018 um 13:24 Uhr von Challenger
Zitat MutterJutta :
......es gibt diese Pflicht nicht - es sei denn man hat eine BV abgeschlossen
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Sorry, da hat man Dich falsch informiert. Vergleich :
§ 93 BetrVG - Ausschreibung von Arbeitsplätzen -
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
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AG & BR können darüber durchaus eine BV abschließen.
Erstellt am 31.08.2018 um 13:39 Uhr von Pjöööng
Tja Challenger, was könnte der Gesetzgeber mit "KANN VERLANGEN" gemeint haben?
Eine BV ist aber in der Tat nicht notwendig aber #ußerst sinnvoll---
Erstellt am 31.08.2018 um 14:05 Uhr von MutterJutta
....
Wenn der BR nicht verlangt hat, dass die Stellen intern ausgeschrieben werden (BV oder Regelungsabrede)
Muss es in diesem Fall der AG nicht
Für die Zukunft wäre es vielleicht hilfreich hier eine Regelung zu machen
Erstellt am 31.08.2018 um 14:09 Uhr von celestro
@ Pjöööng
Die Aussage "Sondern, wenn überhaupt, über eine BV regelbar." ist halt eben falsch. Eine BV braucht man zum Verlangen nicht.