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Gehaltsabrechnung von externen gemacht

A
Asturiano
Sep 2018 bearbeitet

Unser Personalreferent hat gekündigt. Er ist für die Gehaltsabrechnungen zuständig. Seine Kündigungszeit ist kurz. Dies bedeutete, dass die Ausschreibung für diese Stelle nur eine Woche intern hängen konnte. Danach hat man sich direkt beschlossen einen externen von einem Leiharbeitsfirma zu nehmen. Gehaltsabrechnungen kann nur diesen Personalreferent (der gekündigt hat) in unserem Betrieb. In der Vergangenheit war es ein Problem, wenn er krank war, weil er keine Vertretung hatte. Mal wurde die Gehälter dann pünktlich nicht bezahlt.

Unsere Frage:

Geht das rechtlich, dass einen externen Leiharbeiter unsere Gehaltsabrechnungen machen? Das sind sensible MA-Daten.

Wir haben es zugestimmt, dass der Leiharbeiter eingestellt wird, einfach weil wir sonst Probleme mit den Gehaltsabrechnungen gehabt hätten. Ist es aber ok, dass die Ausschreibung nur eine Woche hang? Soll das nicht zwei Wochen sein?

(wir sind ein neues BR aber engagiertes BR-Team)

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Community-Antworten (8)

M
MutterJutta

31.08.2018 um 14:53 Uhr

Interne Stellenausschreibung ist KEINE Pflicht Sondern, wenn überhaupt, über eine BV regelbar.

C
celestro

31.08.2018 um 15:01 Uhr

"Geht das rechtlich, dass einen externen Leiharbeiter unsere Gehaltsabrechnungen machen? Das sind sensible MA-Daten."

Viele Firmen lassen Ihre Gehaltsabrechnungen von externen Firmen machen. Da werde ndann entsprechende Verträge aufgesetzt und fertig. Dabei sollte natürlich auf den Datenschutzgeachtet werden.

C
Challenger

31.08.2018 um 15:12 Uhr

Zitat MutterJutta Interne Stellenausschreibung ist KEINE Pflicht Sondern, wenn überhaupt, über eine BV regelbar.

Wie kommst Du denn darauf ?

M
MutterJutta

31.08.2018 um 15:17 Uhr

An Challenger

Weil ich grade aus der Schulung WAF komme und genau das Thema war. Das ist ein verbreitet mehr Irrglaube, es gibt diese Pflicht nicht - es sei denn man hat eine BV abgeschlossen

C
Challenger

31.08.2018 um 15:24 Uhr

Zitat MutterJutta : ......es gibt diese Pflicht nicht - es sei denn man hat eine BV abgeschlossen

Sorry, da hat man Dich falsch informiert. Vergleich :

§ 93 BetrVG - Ausschreibung von Arbeitsplätzen -

Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.

AG & BR können darüber durchaus eine BV abschließen.

P
Pjöööng

31.08.2018 um 15:39 Uhr

Tja Challenger, was könnte der Gesetzgeber mit "KANN VERLANGEN" gemeint haben?

Eine BV ist aber in der Tat nicht notwendig aber #ußerst sinnvoll---

M
MutterJutta

31.08.2018 um 16:05 Uhr

....

Wenn der BR nicht verlangt hat, dass die Stellen intern ausgeschrieben werden (BV oder Regelungsabrede) Muss es in diesem Fall der AG nicht

Für die Zukunft wäre es vielleicht hilfreich hier eine Regelung zu machen

C
celestro

31.08.2018 um 16:09 Uhr

@ Pjöööng

Die Aussage "Sondern, wenn überhaupt, über eine BV regelbar." ist halt eben falsch. Eine BV braucht man zum Verlangen nicht.

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