Unsere Firma will innerhalb der Stadt umziehen und ist im Moment auf der Suche nach passenden Objekten. BR möchte von Anfang an mit einbezogen werden, damit im Vorfeld auf einige Punkte geachtet wird z.B. Verkehrsanbindung (öffentlich oder mit Auto), Infrastruktur etc. GL lehnt dies jedoch ab und verweist uns lediglich auf Mitbestimmung lt. § 87 Absatz 8. Welche Möglichkeiten bestehen hier bei der Mitbestimmung, wenn die Firma umzieht? Die verschiedenen § im BetrVG (91, 90) helfen uns dabei nicht weiter, da z.B. § 91 (die menschengerechte Gestaltung der Arbeit) gegeben ist.