Erstellt am 05.09.2006 um 14:40 Uhr von paula
könnten euch die §§ 111ff BetrVG vielleicht helfen?
Erstellt am 05.09.2006 um 16:11 Uhr von mytona
Hi Paula,
merci für Deine Hilfe. § 111 wäre vielleicht noch eine Möglichkeit, obwohl auch hier nur der BR unterrichtend bzw. beratend hinzugezogen werden kann/muss. Generell ist es schade, dass die GL sich bei solchen Projekten nicht kooperativer zeigt.
Erstellt am 06.09.2006 um 01:42 Uhr von paula
sicher geht es hier nur ums beraten. aber das ist doch auch schon was.
außerdem droht beim § 111 ff BetrVG ggf. ein sozialplan. hier kann man den AG vielleicht mal einen tipp geben, dass ein bestimmtes neues objekt auf grund der fahrtstrecken ihm besonders teuer kommen kann.bei uns im unternehmen wurde mal eine filiale um ca. 10 km verlegt. noch heute jammert unser vorstand dass der einigungsstellenspruch hierzu der teuerste sozialplan der unternehmensgeschichte gewesen sei :-)