Umzug der Firma - Mitbestimmung des BR?
Unsere Firma will innerhalb der Stadt umziehen und ist im Moment auf der Suche nach passenden Objekten. BR möchte von Anfang an mit einbezogen werden, damit im Vorfeld auf einige Punkte geachtet wird z.B. Verkehrsanbindung (öffentlich oder mit Auto), Infrastruktur etc. GL lehnt dies jedoch ab und verweist uns lediglich auf Mitbestimmung lt. § 87 Absatz 8. Welche Möglichkeiten bestehen hier bei der Mitbestimmung, wenn die Firma umzieht? Die verschiedenen § im BetrVG (91, 90) helfen uns dabei nicht weiter, da z.B. § 91 (die menschengerechte Gestaltung der Arbeit) gegeben ist.
Community-Antworten (3)
05.09.2006 um 16:40 Uhr
könnten euch die §§ 111ff BetrVG vielleicht helfen?
05.09.2006 um 18:11 Uhr
Hi Paula, merci für Deine Hilfe. § 111 wäre vielleicht noch eine Möglichkeit, obwohl auch hier nur der BR unterrichtend bzw. beratend hinzugezogen werden kann/muss. Generell ist es schade, dass die GL sich bei solchen Projekten nicht kooperativer zeigt.
06.09.2006 um 03:42 Uhr
sicher geht es hier nur ums beraten. aber das ist doch auch schon was.
außerdem droht beim § 111 ff BetrVG ggf. ein sozialplan. hier kann man den AG vielleicht mal einen tipp geben, dass ein bestimmtes neues objekt auf grund der fahrtstrecken ihm besonders teuer kommen kann.bei uns im unternehmen wurde mal eine filiale um ca. 10 km verlegt. noch heute jammert unser vorstand dass der einigungsstellenspruch hierzu der teuerste sozialplan der unternehmensgeschichte gewesen sei :-)
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