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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umzug der Firma - Mitbestimmung des BR?

M
mytona
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma will innerhalb der Stadt umziehen und ist im Moment auf der Suche nach passenden Objekten. BR möchte von Anfang an mit einbezogen werden, damit im Vorfeld auf einige Punkte geachtet wird z.B. Verkehrsanbindung (öffentlich oder mit Auto), Infrastruktur etc. GL lehnt dies jedoch ab und verweist uns lediglich auf Mitbestimmung lt. § 87 Absatz 8. Welche Möglichkeiten bestehen hier bei der Mitbestimmung, wenn die Firma umzieht? Die verschiedenen § im BetrVG (91, 90) helfen uns dabei nicht weiter, da z.B. § 91 (die menschengerechte Gestaltung der Arbeit) gegeben ist.

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Community-Antworten (3)

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paula

05.09.2006 um 16:40 Uhr

könnten euch die §§ 111ff BetrVG vielleicht helfen?

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mytona

05.09.2006 um 18:11 Uhr

Hi Paula, merci für Deine Hilfe. § 111 wäre vielleicht noch eine Möglichkeit, obwohl auch hier nur der BR unterrichtend bzw. beratend hinzugezogen werden kann/muss. Generell ist es schade, dass die GL sich bei solchen Projekten nicht kooperativer zeigt.

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paula

06.09.2006 um 03:42 Uhr

sicher geht es hier nur ums beraten. aber das ist doch auch schon was.

außerdem droht beim § 111 ff BetrVG ggf. ein sozialplan. hier kann man den AG vielleicht mal einen tipp geben, dass ein bestimmtes neues objekt auf grund der fahrtstrecken ihm besonders teuer kommen kann.bei uns im unternehmen wurde mal eine filiale um ca. 10 km verlegt. noch heute jammert unser vorstand dass der einigungsstellenspruch hierzu der teuerste sozialplan der unternehmensgeschichte gewesen sei :-)

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