Mitbestimmung bei Umzug - was wenn der BR an der Planung gar nicht beteiligt wird?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
in unserem Betrieb haben wir zwei Großraumbüros. Das eine soll umziehen, Sprich: von einem Stock (eines Bürogebäudes mit diversen gewerblichen Mietern) in einen anderen. Im Zuge dessen ergibt sich insbesondere eine Verkleinerung der Gesamtbürofläche, zudem gibt es neue Miet/Pachtverträge für die Büroräume. Der Betriebsrat wird gebeten, dem Umzug zuzustimmen. Er erhält jedoch keine Planungsdaten über die voraussichtliche Menge der einzurichtenden Arbeitsplätze, der baulichen Maßnahmen, die ohne Zweifel anstehen werden usw. Ferner erhält auch der Wirtschaftsausschuß weder Kopien noch Einsicht in bisher bestehende und zukünftige Miet/Pachtverträge. Somit kann weder die wirtschaftliche Seite noch mögliche arbeitsplatzergonomische Auswirkungen eines Umzugs vom Betriebsrat durchleuchtet werden. Laut Geschäftsführung sieht man keine Notwendigkeit die Mietverträge in Kopie weiterzugeben und eine bauliche Planung habe man nicht, das wird schon passen, vielleicht verkleinert man sich ja auch personell, und zukünftigen Änderungen kann man ja auch bei deren Auftreten begegnen ( nach dieser sinngemäß widergegebenen Aussage lag ich kringelnd am Boden...) Erwähnt sei, das wir ein Callcenter mit ca. 180 Mitarbeitern sind. Einen Chef haben, der seiner Aussage nach nicht von heute auf morgen plant, wie oben gesehen beiläufig mögliche Rationalisierungen ankündigt und Probleme ignoriert bis sie akut werden (Das er jemanden vielleicht für dumm verkaufen möchte wäre nun wirklich zu weit hergeholt...). Der Umzug soll in den nächsten 4 Wochen erfolgen, der Mietvertrag wird in Kürze unterschrieben.
Nun zu meiner Frage:
Welche Mitbestimmungsrechte sind hier insbesondere betroffen und welche Möglichkeiten ergeben sich bei Verletzung der Rechte durch die Geschäftsführung?
Hinsichtlich des Umzugs kann ich lediglich Informations- und Beratungsrechte nach §90 BetrVG erkennen, ein Widerspruchsrecht des BR läßt sich da für mich nur schwer ableiten, was aber wenn wie geschildert der BR an der Planung gar nicht beteiligt wird?
Kann auf die Herausgabe der Mietverträge (Kopie/ Einsicht) beharrt werden? Und wenn wie? (ist leider nicht so mein Steckenpferd)
wäre toll wenn ich ein paar Hinweise zur Lösung unseres Problem bekommen würde.
Lieben Gruß
Pisa
Community-Antworten (1)
01.08.2006 um 18:10 Uhr
bei umbau gibt es zunächst das beratungsrecht nach § 90 BetrVG. ein unterlassungsanspruch läßt sich daraus nicht ableiten vgl. fitting § 90 Rn. 47ff.
die frage welche unterlagen der WA erhalten muss ist oft strittig. gerade unterlagen wie mietverträge enthalten mehr informationen wie die die der WA für seine arbeit braucht. die wirtschaftlichen und personellen auswirkungen sind jedoch im detail darzustellen
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