Hallo,

wir haben eine Bewerberin bei uns abgelehnt auf Grund fehlender Stellungausschreibung in- und extern bzw. auch fehlender Personalanfoderung.

Nunmehr hat die Geschäftsleitung die Bewerberin vorläufig eingestellt.
Was können wir tun ? Da die Bewerberin schon ihren alten Arbeitgeber gekündigt hat.
Muss der Arbeitgeber eine Strafe zahlen, wenn er die Bewerberin ohne Zustimmung vom Betriebsrat eingestellt hat ?

Noch eine andere Fragen,

laut unseren Tarifvertrag darf man nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich arbeiten.
Es kam in letzter Zeit des öfteren vor, dass die Arbeitnehmer mehr Stunden geleistet haben.
Kann der Arbeitgeber rechtlich belangt wird, muss er dann eine Strafe zahlen ? Und wie hoch wäre diese ?


Vielen Dank für die Hilfe