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Einstellung trotz Ablehnung durch BR / Strafe / Überstunden ?

S
slampi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine Bewerberin bei uns abgelehnt auf Grund fehlender Stellungausschreibung in- und extern bzw. auch fehlender Personalanfoderung.

Nunmehr hat die Geschäftsleitung die Bewerberin vorläufig eingestellt. Was können wir tun ? Da die Bewerberin schon ihren alten Arbeitgeber gekündigt hat. Muss der Arbeitgeber eine Strafe zahlen, wenn er die Bewerberin ohne Zustimmung vom Betriebsrat eingestellt hat ?

Noch eine andere Fragen,

laut unseren Tarifvertrag darf man nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich arbeiten. Es kam in letzter Zeit des öfteren vor, dass die Arbeitnehmer mehr Stunden geleistet haben. Kann der Arbeitgeber rechtlich belangt wird, muss er dann eine Strafe zahlen ? Und wie hoch wäre diese ?

Vielen Dank für die Hilfe

3.70202

Community-Antworten (2)

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Schnuri

02.05.2007 um 11:50 Uhr

Hallo Schlampi, wenn Ihr der vorläufigen Einstellung widersprecht, muss der AG innerhalb von 3 Tage den Antrag an das Arbeitsgericht stellen eure Zustimmung ersetzen zulassen. Die Einstellung bleibt vorläufig bis das Arbeitsgericht entschieden hat.

P
Petrus

02.05.2007 um 13:16 Uhr

der Gesetzestext für Schnuris Antwort: §§ 100, 101 BetrVG

Zur zweiten Frage: Habt ihr die Überstunden nach § 87 (1) Nr. 3 genehmigt? Wenn nicht, dann solltet ihr euren ArbGeb freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass er 1. die Anweisung von nicht genehmigter Mehrarbeit zu unterlassen und 2. die "freiwillige" Abarbeitung nicht genehmigter Mehrarbeit zu unterbinden hat. Andernfalls seid ihr gewillt, einen Anwalt mit der Durchsetzung Eurer Rechte nach § 87 (1) BetrVG vor dem Arbeitsgericht gemaß §23 (3) BetrVG zu beauftragen, dessen Kosten er gemäß § 40 BetrVG zu tragen hat. Ihr solltet weiterhin prüfen, ob ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegt. Beim Verstoß gegen den TV hilt die Gewerkschaft weiter.

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