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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtarbeit trotz Kindererziehung

U
Ulli
Jan 2018 bearbeitet

Im Angestelltenbereich wird in einer Abteilung seit 2 Monaten in 2 Schichten gearbeitet. Jetzt sagt eine Kollegin, sie könne nicht Schicht arbeiten, da sie ein Kind hat und dafür Sorge tragen muss, dass das Kind in die Schule geht. Sie kenne ein BAG - Urteil, dass man aufgrund eines Kindes nicht zur Schicht verpflichtet werden kann. Als Betriebsrat könnte ich die Schichteinteilung für diese Kollegin ablehnen, aber dann fordern das auch die anderen Mütter/Väter mit Kindern, die die Betreuung ihrer Kinder anders organisieren aus der Schicht rausgenommen zu werden.

Kennt jemand die rechtliche Lage, oder Kompromißvorschläge?

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Community-Antworten (2)

D
DocPille

21.08.2006 um 16:39 Uhr

Hallo,lies mal im ArbZG §6 Abs.4 pkt.b

Der AG hat dem NACHTarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen,wenn:

im Haushalt des AN ein Kind unter 12 Jahren lebt,das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann.

Wahrscheinlich mein das die Kollegin

F
Fayence

21.08.2006 um 17:56 Uhr

"Das MBR nach §87 Abs. 1 Nr.2 umfasst nicht nur die Frage, ob im Betrieb in mehreren Schichten gearbeitet werden soll, sondern auch die Festlegung der zeitlichen Lage der einzelnen Schichten und die Abgrenzung des Personenkreises, der Schichtarbeit zu leisten hat."

ulli, zu welchen Bedingungen wurden diese 2 Schichten eingeführt? Was sagt der Arbeitsvertrag dieser Kollegin?

Wie sehen die neuen Arbeitszeiten aus? Wurde die persönliche Situation einzelner KollegInnen ausreichend berücksichtigt?

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