Erstellt am 17.08.2006 um 17:37 Uhr von Rollie
Mal an Gedankenansatz,
40 Stunden Außendienst = 100 % Provision,
30 Stunden Außendienst + 10 Stunden BR-Tätigkeit auch 100 % , berechnet nach Provision aus 30 Stunden * 1,33
Erstellt am 17.08.2006 um 17:57 Uhr von Fayence
Rollie,
dieser Gedankenansatz ist viel zu kurz gegriffen!
Hirnixxl,
es gibt z.B. ein diesbezügliches Urteil aus der Pharmaindustrie. Provosionsnachteile sind nur sehr schwer zu berechnen, da nicht ausschliesslich Kundenkontakte massgeblich sind. Beurteilt wird z.B. auch der Einfluss durch Werbung oder sonst. Marketingmassnahmen.
Falls Dir das o.g. Urteil bzgl. der Denkweise weiterhelfen würde, suche ich es Dir gerne einmal raus!
Erstellt am 17.08.2006 um 18:17 Uhr von Hirnixxl
Fayence,
wäre nett, wenn du es finden würdest. Rollies Idee ist mir auch schon gekommen. Da habe ich wohl auch zu kurz gegriffen. Erscheint mir aber trotzdem logisch.
Dieses Dilemma gibt es bei uns schon über 12 Jahre. Hinzu kommt noch, dass die Innendienstmitarbeiter auch davon betroffen sind weil deren Provision teilweise vom Außendienst abhängt. Aber das Thema sollten wir erstmal außen vor lassen.
Ich meine, dass ist ein untragbarer Zustand. Die Außendienstler werden zumindest indirekt an ihrer BR-Tätigkeit gehindert.
Erstellt am 17.08.2006 um 18:52 Uhr von Fayence
LAG Berlin (grins) 28.6.1996 - 6 SA 37/96
Vielleicht fällt mir noch etwas anderes ein, weil die in diesem Urteil angewendete Formel hat es wirklich in sich und ist sehr speziell!
Ich hätte wohl noch einen Literaturtip: Rechtsfragen im angestellten Außendienst (ISBN 3-931165-47-7). Ein Teil befasst sich mit "Umsatzvorgaben, Ziel- und Leistungsvereinbarung".
Rollies Vorschlag hat zwar Charme, aber der AG müsste einen an der Waffel haben, wenn er sich darauf einlässt! Mir fallen auch hier einige Gegenargumente ein, die auf jeden Geschäftsbereich anwendbar wären.
Da kann und sollte man etwas kreativer sein...
Erstellt am 17.08.2006 um 22:06 Uhr von Hirnixxl
Fayence,
aus deiner Bemerkung zu Rollies Vorschlag entnehme ich, dass er für uns erstrebenswert ist.
Das Buch ist zumindest im Internet nicht zu bekommen und die Neuauflage erscheint erst im Oktober.
Unsere Provisionsleute arbeiten auch sehr unterschiedlich. Die einen warten im Büro auf Aufträge und die anderen gehen auch mal Klinkenputzen. Mal sehen ob unser AG einen an der Waffel hat. Ich bin sowieso davon überzeugt.
Erstellt am 17.08.2006 um 22:44 Uhr von Fayence
Hirnixxl,
schmunzel!
Habe noch ein Urteil für Dich: Anspruch auf Provision
Im Betriebsrat tätige ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf den Ersatz von Verkaufsprovisionen, die ihnen auf Grund der Betriebsratstätigkeit entgangen sind.
Arbeitsgericht Frankfurt/M., Urteil vom 3. Mai 2000 – 9 Ca 860/99