Erstellt am 14.08.2006 um 14:25 Uhr von Frank B.
Sehr ungeschickt, ist meine Meinung zu diesem Thema.
Wieso ist BR. Büro wegen Urlaub geschlossen?
Man sollte so etwas in einer Geschäftsordnung regeln, z.Bsp. das dann das dienstälteste Mitglied die Aufgaben des Vorsitzenden übernimmt.
Hält sich der Arbeitgeber daran und spricht während dieser Zeit keine Kündigungen aus?
Erstellt am 14.08.2006 um 15:12 Uhr von Ramses II
Yepp!
Sogar in den Mittagspausen kann es vorkommen dass kein BR-Mitglied zu erreichen ist.
Nicht zu vergessen wenn mal alle auf dem Schacht hocken!
Dann ist das BR-Büro halt mal zwei Tage zu! Wo ist denn das Problem?
Es gibt im BR Alltag keine Dinge die so dringend sind als dass sie nicht mal einen Tag liegen bleiben könnten!
Erstellt am 14.08.2006 um 15:33 Uhr von _rolf_
@ Frank E
ist geschlossen, da keiner im BR-sekretariat ist, ist auch im urlaub...
die geschäftsordnung ist in arbeit. soll evtl. bis okt.06 soweit sein.
ob sich der AG daran hält, dies ist eine gute frage...
@ Ramses II
da die mittagspause nicht 8std. dauert, sind sie ja in kurzerzeit erreichbar, oder?
einen tag ok. wo liegt die grenze? es gibt ja fristen, oder? z.b. fristlose kündigung.
noch eine zusatz frage. bleibt dann die arbeit liegen?
wenn 1 freigestellter die arbeit von normal 3 freigestellten mache soll.
Erstellt am 14.08.2006 um 15:34 Uhr von betriebsratten
Ihr müsstet einen Betriebsausschuss gewühlt haben, der die Geschäfte wahrnimmt.
Desweiteren ist es vielleicht sinnvoll, eine Reihenfolge zu beschliessen, wie seinerzeit die Besetzung des Betriebsrates erfolgte
Erstellt am 14.08.2006 um 15:40 Uhr von Ramses II
_rolf_,
guckst Du hier: BetrVG § 102 (2) Satz 3.
Und dass die Arbeit anders organisiert werden muss wenn Kollegen in Urlaub sind trifft auf den BR genau so zu wie auf den ganz normal arbeitenden Kollegen.
Erstellt am 16.08.2006 um 21:32 Uhr von Bernd
Hallo,
unter Umständen kann es sein, daß under Büro auch mal "geschlossen" ist.
Wir versuchen es immer zu vermeiden. Bisher ist es einmal vorgekommen. (für einen kurzen Zeitraum 2 Tage Krankheit-Schulung-Urlaub)
Aber was haben wir gemacht ? Ein Ansprechpartner, bei uns der älteste Betriebsrat wurde bestimmt. An der Bürotüre gab es einen Hinweis und der Arbeitgeber wurde informiert.
Ich denke, wenn man sich für ein solches Amt zur Verfügung stellt hat man auch gewisse Pflichten. Natürlich kann der 4. Mann (oder Frau) nicht alle Aufgaben bei Abwesenheit der anderen übernehmen. Dies ist ja auch nicht notwendig. Aber die Belegschaft darf sich nie verlassen fühlen.......