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zulässig wenn kein BR zur verfügung steht?

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_Rolf_
Jan 2018 bearbeitet

wir sind 15 BR's, davon 3 freigestellt...

zur situation:

vorsitzender von 10.08. bis 25.08 im urlaub stell. vorsitz. von 31.07 bis 03.09 im urlaub 3. freigestellter von 21.08 bis 22.08 auf seminar ausserhaus. 3. freigestellter ist lt. beschluß die vertretung für stell. vorsitz... BR-büro von 21.08. bis 22.08 geschlossen weg urlaub.

ist das so zulässig? laut den 3'en ist das BetrVG konform. habe im Fitting noch nix gefunden. bin der meinung das dies nicht so einfach geht und das da evtl. §23 zum tragen kommen könnte?

2.77606

Community-Antworten (6)

FB
Frank B.

14.08.2006 um 16:25 Uhr

Sehr ungeschickt, ist meine Meinung zu diesem Thema.

Wieso ist BR. Büro wegen Urlaub geschlossen?

Man sollte so etwas in einer Geschäftsordnung regeln, z.Bsp. das dann das dienstälteste Mitglied die Aufgaben des Vorsitzenden übernimmt.

Hält sich der Arbeitgeber daran und spricht während dieser Zeit keine Kündigungen aus?

RI
Ramses II

14.08.2006 um 17:12 Uhr

Yepp!

Sogar in den Mittagspausen kann es vorkommen dass kein BR-Mitglied zu erreichen ist. Nicht zu vergessen wenn mal alle auf dem Schacht hocken!

Dann ist das BR-Büro halt mal zwei Tage zu! Wo ist denn das Problem?

Es gibt im BR Alltag keine Dinge die so dringend sind als dass sie nicht mal einen Tag liegen bleiben könnten!

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_rolf_

14.08.2006 um 17:33 Uhr

@ Frank E

ist geschlossen, da keiner im BR-sekretariat ist, ist auch im urlaub... die geschäftsordnung ist in arbeit. soll evtl. bis okt.06 soweit sein. ob sich der AG daran hält, dies ist eine gute frage...

@ Ramses II

da die mittagspause nicht 8std. dauert, sind sie ja in kurzerzeit erreichbar, oder? einen tag ok. wo liegt die grenze? es gibt ja fristen, oder? z.b. fristlose kündigung.

noch eine zusatz frage. bleibt dann die arbeit liegen? wenn 1 freigestellter die arbeit von normal 3 freigestellten mache soll.

B
betriebsratten

14.08.2006 um 17:34 Uhr

Ihr müsstet einen Betriebsausschuss gewühlt haben, der die Geschäfte wahrnimmt.

Desweiteren ist es vielleicht sinnvoll, eine Reihenfolge zu beschliessen, wie seinerzeit die Besetzung des Betriebsrates erfolgte

RI
Ramses II

14.08.2006 um 17:40 Uhr

rolf,

guckst Du hier: BetrVG § 102 (2) Satz 3.

Und dass die Arbeit anders organisiert werden muss wenn Kollegen in Urlaub sind trifft auf den BR genau so zu wie auf den ganz normal arbeitenden Kollegen.

B
Bernd

16.08.2006 um 23:32 Uhr

Hallo,

unter Umständen kann es sein, daß under Büro auch mal "geschlossen" ist. Wir versuchen es immer zu vermeiden. Bisher ist es einmal vorgekommen. (für einen kurzen Zeitraum 2 Tage Krankheit-Schulung-Urlaub) Aber was haben wir gemacht ? Ein Ansprechpartner, bei uns der älteste Betriebsrat wurde bestimmt. An der Bürotüre gab es einen Hinweis und der Arbeitgeber wurde informiert.

Ich denke, wenn man sich für ein solches Amt zur Verfügung stellt hat man auch gewisse Pflichten. Natürlich kann der 4. Mann (oder Frau) nicht alle Aufgaben bei Abwesenheit der anderen übernehmen. Dies ist ja auch nicht notwendig. Aber die Belegschaft darf sich nie verlassen fühlen.......

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