Erstellt am 01.04.2016 um 09:07 Uhr von betriebsratten
Also mich würds nicht stören direkt an der GL angebunden zu sein.......kenne etlicher solcher Diagramme......
Ihr steht da in der Firmenhierarchie ganz oben-da wo ein BR auch hingehört ;-)
Erstellt am 01.04.2016 um 09:10 Uhr von gironimo
Der BR steht nicht im Organigramm, da er keine Abteilung der Betriebsorganisation ist und keiner übergeordneten Stelle untergeordnet ist.
Wo der AG den BR Kostenstellenmäßig führt ist egal.
Erstellt am 01.04.2016 um 10:12 Uhr von nicoline
Gibt es eine Interessenvertretung UND einen Betriebsrat?
Erstellt am 01.04.2016 um 10:35 Uhr von Hoppel
@ gironimo
"Der BR steht nicht im Organigramm, ... "
Das ist doch ziemlicher Kappes!
Korrekt ist jedoch, dass ein BR in einem Organigramm nicht als "untergeordnete Abteilung von ..." dargestellt werden kann.
@ fragemann
Ich vermute mal, dass dieses Organigramm von jemandem gestrickt worden ist, der die Spielregeln nicht wirklich kennt!
Aber da kann man ja Abhilfe schaffen, siehe z.B. hier: http://www.arbeitsschutz-portal.de/multimedia/pdf/organigramm-arbeitsschutzorganisation.pdf
Erstellt am 01.04.2016 um 10:51 Uhr von Pjöööng
Naja, ob der Organigrammvorschlag dieses Diplom-Bilologen verbindlich ist, weiß ich nicht (habe aber so meine eigenen Gedanken dazu).
Da ein Organigramm nichts von rechtlicher Relevanz ist, gibt es dazu wohl sowieso keine verbindlichen Vorgaben.
Ich würde ja sowieso erst einmal fragen, was das Organigramm denn darstellt. Es ist z.B. ein großer Unterschied ob Berichtswege oder Führungsfunktionen dargestellt werden.