Welche rechtlichen Mittel stehen dem BR nun zur Verfügung
Hallo,
ich benötige noch einmal eure hilfe..
In unserem Unternehmen wird ständig gegen das Arbeitszeitgesetz / BGB verstoßen. Im Einzelnen sind das:
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Mitarbeiter können keine Pause machen ( stehen mitunter 10,5 h allein im Laden), trotzdem wird die der Arbeitszeit abgezogen
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für Sonntagsarbeit gibt es keinen bezahlten Ersatzruhetag - die geleisteten Sonntagsstunden werden quasi als Überstunden angesehen und können abgebummelt werden
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für Vertretungen fahren Mitarbeiter manchmal insgesamt 4 Stunden zum Einsatzort mit dem PKW - die Fahrtzeit wird nicht der Arbeitszeit angerechnet
Wir hatten nun schon unzählige Diskussionen und Gespräche, trotzdem ändert sich nichts. So langsam haben wir als BR auch die Nase voll.
Was können wir rechtlich tun? Welche Mittel haben wir, damit wir das unterbinden können?
Ich danke euch vorab
Community-Antworten (2)
12.04.2016 um 18:24 Uhr
Tach auch, unabhägig von Verstößen des AG gegen das AZGesetz, hat der BR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und/oder bei der Verlägerung oder Verkürzung der tariflichen oder betriebsüblichen Arbeitszeit nach §87 Abs.1 Nr.2+3 BetrVG ein ERZWIGBARES MITBESTIMMUNGSRECHT,soweit eine anderlautende tarifliche oder gesetz- liche Bestimmung dem nicht entgegensteht. Dies bedeutet,daß der AG z.B. keine Sonntagsarbeit anordnen,dulden oder (auch freiwllig geleistete) entgegennehmen darf,ohne das Euere ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
Zu dem weiteren Ausführungen über die Ausgestaltung und Durchsetzung des MBRechts wie Betriebsvereinbarung, Einigungsstelle lasse ich aus Zeitgründen die anderen Kollegen ran.
12.04.2016 um 19:47 Uhr
Da bin ich ganz bei Challenger
Macht von Eurer Mitbestimmung gebrauch und schafft eine BV, die die Regeln der Arbeitszeit und Pausen festlegt (Einigungsstellenfähig)
Dann könnt Ihr den AG auffordern, die BV einzuhalten und es zu unterlassen, gegen die BV zu verstoßen. Tut er es trotzdem habt Ihr einen Unterlassungsanspruch und das § 23.3 BetrVG-Verfahren zur Verfügung.
Allein Ermahnungen reichen da oft nicht aus - Ihr müsst auch einmal Euer Recht durchsetzen. Nicht der, der sein Recht einfordert stört den Burgfrieden, sondern der, der das Recht verweigert.
Natürlich könnten die betroffenen Kollegen auch individualrechtlich vorgehen - aber wer will das schon. Also nutzt Eure Möglichkeiten.
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