W.A.F. LogoSeminare

Unterschriftsberechtigung BR bei Anhörungen

E
Einzelstück
Aug 2018 bearbeitet

Wir sind ein kleiner BR von 3 Personen. BR Vorsitzender, BR Stellvertreter und Schriftführerin. Der Vorsitzende und der Stellvertreter sind beide im Urlaub und es kommen Anhörungen zu Kündigungen an. Bin ich als Schriftführerin berechtigt diese zu unterschreiben, also den Empfang zu bestätigen, oder darf das nur der Vorsitzende, bzw. der Stellvertreter. Für mich stellt sich die Frage deshalb, weil wir als BR bei ordentlichen Kündigungen eine Frist von 1 Woche haben diesen zu widersprechen. Wenn ich heute (Donnerstag) den Empfang bestätige fängt die Wochenfrist auch heute an. Der Vorsitzende ist aber erst am Montag wieder im Haus. Da gehen uns doch Tage für den Widerspruch verloren, oder? Zählen bei der Wochenfrist nur Arbeitstage, oder auch das Wochenende? Ich bin noch ganz neu im BR und gerade etwas überfordert. :-)

52904

Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

23.08.2018 um 13:16 Uhr

Wenn du das einzige verbliebene BR - Mitglied bist, musst du das Schreiben des AG entgegen nehmen und die Frist läuft.

1 Woche hat sieben Tage - also auch Samstag und Sonntag. Wenn du heute das Schreiben gekommst, endet die Frist am kommenden Donnerstag.

Du kannst ja schon einmal eine (korrekte) Einladung mit Tagesordnung verschicken .

E
Einzelstück

23.08.2018 um 13:21 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Das hatte ich befürchtet. Unsere GL ist ganz schön gerissen, da sie doch wussten dass der Vorsitzende in Urlaub ist. :-(

B
BRHamburg

23.08.2018 um 14:12 Uhr

Die Frage ist warum sind zwei BR Mitglieder gleichzeitig nicht im Betrieb? Das der Arbeitgeber dies für sich nutzt ist sein gutes Recht.

R
rsddbr

23.08.2018 um 15:26 Uhr

Habt ihr keine Ersatzmitglieder? Sonst würden diese nachrücken.

Ihre Antwort