Erstellt am 21.08.2018 um 11:42 Uhr von Pjöööng
Ich habe Zweifel dass Eure BV überhaupt zulässig ist. Unterliegt Ihr einem Tarifvertrag? Lässt dieser den Abschluss einer solchen BV zu?
Erstellt am 21.08.2018 um 11:54 Uhr von BR-KP
Die BV ist damals mit der Gewerkschaft besprochen worden. Gut finden sie daran das die Stunden für den Winter angespart werden. Ja wir unterliegen dem BRTV IG Bau.
Erstellt am 21.08.2018 um 11:59 Uhr von rsddbr
Wenn man davon ausgeht, dass die BV gültig wäre, so dürfte der AG diese nicht ohne Einigung mit dem BR einseitig außer Kraft setzen. Ob die Anweisung von Samstagsarbeit in diesem Fall zulässig wäre, hängt davon ab, was genau in der BV drinsteht.
Erstellt am 21.08.2018 um 13:28 Uhr von BR-KP
Da Sie von der Gewerkschaft mit ausgearbeitet wurde denke Ich ja. Wochenendarbeit ist nur zulässig mit Zustimmung der AN und des Betriebsrates!
Erstellt am 21.08.2018 um 13:57 Uhr von Minion
Hi BR-KP, die Antwort hast du dir gerade selbst gegeben, oder? Ich würde das nicht hinnehmen, wenn WE-Arbeit nur zulässig ist mit Zustimmung AN (freiwillig) und BR.
Erstellt am 21.08.2018 um 14:59 Uhr von BR-KP
Das mit der Wochenendarbeit ist verstanden. Die Frage ist mehr gibt es für den AG eine Möglichkeit nach Art des Direktionsrecht dies zu umgehen? Da wir die Wochenendarbeit mit der BV nur auf freiwillige Basis abgeschlossen haben glauben wir Uns im Recht. Dies will der AG aber so nicht stehen lassen, da es ein außergewöhnliche Belastung darstellt.
Erstellt am 21.08.2018 um 16:41 Uhr von Pjöööng
Ohne den genauen Text dieser BV zu kennen kann hier niemand sagen, was diese zulässt und was nicht.
Erstellt am 21.08.2018 um 17:14 Uhr von Minion
Hi BR-KP, der AG kann ggfs. von einer BV abweichen und Überstunden anordnen, wenn es sich um Notfälle oder aussergewöhnliche Fälle handelt. Also wenn es darum geht Schaden abzuwenden. Ist das hier der Fall? Ich würde dies verneinen.
Ich würde jetzt den Arbeitgeber schriftlich auffordern die Samstagsarbeit zu unterlassen. Ansonsten Arbeitsgericht, einstweilige Anordnung, etc. Fragt euren Anwalt und bereitet euch ggfs. vor.