Wir haben ein BV abgeschlossen für die Sommerarbeitszeit diese auf 43 Stunden pro Woche anzuheben. Und dabei die Samstagsarbeit ausgeschlossen und nur auf freiwillige Basis der AN zu besetzen. Nun möchte der Chef an einen Samstag Inventur machen und die BV für diesen Tag außer Kraft setzen mit einer sogenannten Ankündigungspflicht seinerseits. Ist dies hinzunehmen?