Arbeitszeitregelung in der BV - kann die so einfach geändert werden?
Hallo!Wer kann mir helfen? Unsere Arbeitszeiten in der BV lauten: S1 13.30 -21.ooUhr S2 13.30 - 19.30 ohne Pause Es werden jetzt immer mehr Dienste von PDL gemacht (stehen nicht in BV), wie 15.00Uhr bis 20.30 oder 16.00 bis 20.00 , oder im Frühdienst Zwischendienste usw. Darf Sie das so einfach ? Danke im voraus für Eure Hilfe ! Noch etwas wichtiges---- Unser Arbeitgeber macht für neue AN einen Arbeitsvertrag der nichts mit der BV zu tun hat,er ist der Ansicht die bestehende BV von 2002 gilt nicht für neue AN. Meiner Meinung nach gilt diese für alle AN auch die festgelegten Arbeitszeiten in der BV oder irre ich mich da? Conny
Community-Antworten (3)
05.11.2005 um 20:50 Uhr
Hallo conny Wie du es selber schon bemerkt hast sie gilt für alle!
Wenn Euer AG meint es wäre nicht so dann macht einen Beschluß das ihr euch einen Fachanwalt beauftragt dieses zu prüfen! zu den Pausen habe ich dir was rausgesucht. Einleitung zu ArbZG - II. Wesentlicher Gesetzesinhalt 2. Die Mindestdauer der Ruhepausen beträgt bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit über 9 Stunden 45 Minuten (§ 4 Satz 1). Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden (§ 4 Satz 2). Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepausen beschäftigt werden (§ 4 Satz 3). Die Ruhepausen müssen im voraus und d. h. mindestens zu Beginn der täglichen Arbeitszeit feststehen (vgl. BT-Drucks. 12/588
06.11.2005 um 19:14 Uhr
@ BMW, soweit ist es richtig was Du schreibst. Nur im ambulanten Pflegedienst und in der Nachtwache sind Pausen so wie sie das Arbeitszeitgesetz vorschreibt selten möglich und können mit einer BV umgangen werden.
ferdi
07.11.2005 um 09:52 Uhr
Wie ist den der Geltungsbereich der BV hinsichtlich der betroffenen Kollegen geregelt, wenn Du schreibst PDL stehen nicht drin?
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