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BV Sabbatjahr

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frohmut
Nov 2016 bearbeitet

Wir möchten eine BV zum Thema Sabbatjahr abschließen. Hat jemand Erfahrung?

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Community-Antworten (1)

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ridgeback

12.08.2009 um 12:13 Uhr

Das Problem ist, dass Schätzungsweise 3 bis 5 Prozent der deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit eines Sabbatjahres anbieten. Die Zahl der Arbeitnehmer aber, die den Ausstieg auf Zeit auch wirklich in Anspruch nehmen, liegt derzeit im Promille-Bereich. Zu groß sind noch die Vorbehalte auf beiden Seiten. Wer aussteigt, gilt leicht als nicht belastbar. Wende Dich mal an einen der folgenden BRäte, die haben meines Wissens eine BV darüber abgeschlossen.

Beispiel: Siemens AG

Bei Siemens wurde bereits 1997 ein Sabbatical-Programm eingeführt, das wie folgt aussieht: Mitarbeiter, die für einen längeren Zeitraum Urlaub nehmen wollen, erhalten einen neuen Arbeitsvertrag mit einem geringeren Bruttoverdienst und einer Laufzeit von bis zu drei Jahren. Wer beispielsweise für sechs Monate aussteigt, erhält in den folgenden drei Jahre ca. 83 Prozent des bisherigen Bruttoverdienstes. Bei einem Monat Auszeit, bekommt der Mitarbeiter für ein Jahr rund 91 Prozent seines bisherigen Bruttogehaltes. Alle Aussteiger erhalten eine Arbeitsplatzgarantie.

Hewlett Packard

Bei Hewlett Packard erarbeiten Sabbatical-Mitarbeiter in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Vorgesetzten ein Konzept für einen längeren Ausstieg. Darin wird der geeignete Zeitpunkt für den Langzeiturlaub und eine entsprechende Vertretung geregelt. Die Beschäftigten können Überstunden und Urlaubstage auf einem Lebensarbeitszeitkonto sammeln. Auch hier ist der Arbeitsplatz nach der Rückkehr gesichert.

BMW AG

Auch BMW gehört zu den Pionieren der beruflichen Auszeit von Mitarbeitern und hat bereits 1994 ein entsprechendes Programm eingeführt, das es allen Mitarbeitern ermöglicht bis zu sechs Monate auszusteigen. Voraussetzung ist, dass Mitarbeiter und Vorgesetzte vor dem Ausstieg die Vertretung organisieren. Auch bei BMW verzichten Aussteiger auf Teile ihrer bisherigen Vergütung. Für jeden ausgesetzten Monat wird das Jahresgehalt um ein Zwölftel gekürzt.

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