Hallo beisammen,

zwei kleine Fragen.

1.) Wenn die Zahl der Arbeitnehmer unter 200 sinkt, wie verhält es sich mit der Freistellung eines BR innerhalb der aktuellen Legislaturperiode?

Einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz (6 SaGa 2/13) entnehme ich, dass der AG nach den freigestellten BR nach dem Absinken sofort wieder seinen Arbeitsplatz zuweisen kann.
Interpretiere ich das richtig?

2.) Gesetzt den Fall das BRM wurde im Verlauf des Outsourcing bzw. Auslandsverlagerung seiner Abteilung freigestellt, was passiert mit diesem, wenn die Mindestanzahl nicht mehr besteht, aber auch kein gleichwertiger Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden ist?

Schöne Grüße
zdophers