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BV Zeiterfassung vs. Betriebsordnung

C
crunch
Jan 2018 bearbeitet

Es gibt seit 2011 eine gültige BV Zeiterfassung. Diese ist weder "ausgelaufen" noch gekündigt. Zum Thema Abwesenheiten ist folgendes geregelt:

Beginn der Arbeit, Arbeitsunterbrechungen und Ende der Arbeitszeiten sind am Terminal zu erfassen.

in einen weiteren Absatz steht unmissverständlich erklärt: Arbeitsunterbrechungen sind stundenweise Abwesenheiten.

Im Jahr 2012 gab es eine neue Betriebsordnung, auch unterschrieben durch den alten BRV, in der festgehalten stand, dass "die Mitarbeiter zu Beginn und Ende einer Arbeitsunterbrechung das Zeitterminal zu bedienen haben. Als Arbeitsunterbrechung ist auch das Rauchen einzustufen"

Anschließend wurde regelrecht die Kurzpausen-Regelung (auch bei mal kurz "an die frische Luft gehen") überwacht.

Was gilt nun? die BV in der die Pausenregelung auf stundenweise Abwesenheit ausgelegt ist? Oder die BO (Achtung: keine BV zum Thema Betriebsordnung!)

Bitte keine Diskussionen über das Thema der Überwachung hier durchführen - das Thema ist bereits geklärt

95503

Community-Antworten (3)

G
gironimo

10.02.2014 um 20:35 Uhr

Jedenfalls kann der AG - auch nicht zusammen mit dem BRV im Alleingang - eine Betriebsordnung herausgeben, indem er Pausenzeiten und Arbeitsunterbrechungen regelt.

So gesehen ist ganz klar die BV das einzige (?) Regelwerk was gelten kann. Aber ist es so? Gibt es nicht noch eine BV zur Arbeitszeit und Pausen? Die BV die Du zitierst heißt ja "Zeiterfassung". Und da kann es schon unterschiede geben.

B
birwein

10.02.2014 um 22:54 Uhr

Betriebsvereinbarung vor BO!

C
crunch

11.02.2014 um 07:36 Uhr

eine BV zur Arbeitszeit und Pausen gibt es nicht. Bei uns ist nicht mal eine Kernarbeitszeit geregelt. Arbeitsvertraglich stehen die Stunden festgeschrieben, sowie im Zeitraum "von - bis" kann man arbeiten. Letzteres sind quasi die Öffnungszeiten des Gebäudes, nichts anderes

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