Es gibt seit 2011 eine gültige BV Zeiterfassung. Diese ist weder "ausgelaufen" noch gekündigt. Zum Thema Abwesenheiten ist folgendes geregelt:

Beginn der Arbeit, Arbeitsunterbrechungen und Ende der Arbeitszeiten sind am Terminal zu erfassen.

in einen weiteren Absatz steht unmissverständlich erklärt:
Arbeitsunterbrechungen sind stundenweise Abwesenheiten.

Im Jahr 2012 gab es eine neue Betriebsordnung, auch unterschrieben durch den alten BRV, in der festgehalten stand, dass "die Mitarbeiter zu Beginn und Ende einer Arbeitsunterbrechung das Zeitterminal zu bedienen haben. Als Arbeitsunterbrechung ist auch das Rauchen einzustufen"

Anschließend wurde regelrecht die Kurzpausen-Regelung (auch bei mal kurz "an die frische Luft gehen") überwacht.

Was gilt nun? die BV in der die Pausenregelung auf stundenweise Abwesenheit ausgelegt ist? Oder die BO (Achtung: keine BV zum Thema Betriebsordnung!)

Bitte keine Diskussionen über das Thema der Überwachung hier durchführen - das Thema ist bereits geklärt