In unserem Unternehmen werden nach 10 Jahren die Allgemeinen Geschäftsanweisungen überarbeitet. Dabei hat der Betriebsrat festgestellt, dass einzelne Mitarbeiter durch die Änderungen sehr stark in die Verantwortung genommen werden. Es sieht alles nach geschickter Vorbereitung für Abmahnungen am Laufenden Band aus. Es passt §111 BetrVg Unterpunkt 4 : grundlegende Änderung der Betriebsorganisation. Die Vorlage soll dem Betriebsrat nur zur Information gegeben werden. Die Mitarbeiter bekommen dann anschließend von Ihren Abteilungsleitern ein Exemplar ausgehändigt.
Wir als Betriebsrat müssten bei einer Zustimmungsfrage diese Geschäftsanweisungen ablehnen. Was haben wir für Möglichkeiten???