Erstellt am 09.08.2006 um 11:54 Uhr von Angi1
Hallo Paula,
ich weiß nicht was eure "Allgemeinen Geschäftsanweisungen" beinhalten, aber für mich kommt hier eher ein MBR nach § 87 Abs. 1 BetrVG in Betracht.
MfG
Angi1
Erstellt am 09.08.2006 um 11:55 Uhr von Tommi
Paula,
was meinst Du damit, dass Abmahnungen am laufenden Band zu befürchten sind?
Erstellt am 09.08.2006 um 12:06 Uhr von tramdriver
Hallo Paula,
ich glaube nicht, dass es sich hier um einen Fall für §111 handelt, mein Fitting meint hierzu folgendes: "Die Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen muss grundlegend sein (...)." (RN 95).
Meiner Meinung handelt es sich eher um §87 Abs. 1 Nr. 1 (Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb). Wenn den Arbeitnehmern zu viel Verantwortung aufgedrückt wird, die sie vorher nicht hatten, wäre zu prüfen, ob es sich um eine Versetzung nach §95 Abs. 3 handelt (erhebliche Änderung der Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist). Umgekehrt gibt es sicherlich auch Arbeitnehmer, die durch die neue Organisation plötzlich weniger Verantwortung tragen müssen. Auch das könnte ein Fall für den §95 Abs. 3 sein.
Vielleicht liege ich falsch, mir kommt der Fall vor, als hätten wir ihn auch schon einmal bearbeitet. Unser Lösungsansatz war, die neuen Regelungen in
- mitbestimmungspflichtige,
- beratungspflichtige und
- nicht für den BR relevante Teile
aufzugliedern und auf unsere Rechte zu bestehen. Das hat eigentlich ganz gut funktioniert, der Arbeitgeber hat ein gewichtiges Interesse daran, solche Regelungen nicht unnötig zu verzögern.
Hilft das?
Erstellt am 09.08.2006 um 13:31 Uhr von Paula
Danke Tramdriver, das ist ein guter Ansatz. Damit werden wir ersteinmal beginnen!
an Tommi: Unsere GF ist "Abmahnungsheiß" heißt:nutzt Fehler von Mitarbeitern aus, um Abmahnungen zu formulieren. Mit einer solchen Geschäftsanweisungen hat sie direkt wieder einen Sack voll Möglichkeiten.