So Mädels und Jungs, nun seit ihr nochmal gefordert.
Fall: Gärtner 80% Schwerbehindert, war in der Zeit von Jan. bis April krank, hätte im März eigentlich seinen Resturlaub (11 Tage) nehmen sollen. Hat am 24.02 angefragt, was mit dem Resturlaub passieren soll, am 28.02 die Antwort erhalten, dass die zuständige Dame im Urlaub sei.
Nun am 01.08. hat er Antwort erhalten: Sein Anliegen wäre dem Insolvenzverwalter trotz eindeutiger Rechtslage (??) vorgetrgen worde, aber er hat ihm Rahmen der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter keiner Ausnahmeregelung zugestimmt.
Und nun??
Würde mich über Antworten freuen, gehen aber erst mal ein Weinchen schlabbern :) bis nachher ma