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Resturlaub bei Kurzarbeit?

S
schöne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann mein AG mir meinen Resturlaub verweigern und diesen in Kurzarbeit umwandeln. Ich hätte dann ein großes einkommensminus, da ich ja anschließend nochmals also 1 Woche später in Kurzarbeit muß. Vielen Dank für eine Antwort Also genauer, mein Ag will mir den Resturlaub nicht genehmigen, sondern mich in kurzarbeit schicken. Er meinte ich kann den Urlaub nächstes Jahr nehmen. Ich habe diese 9 Tage Urlaub im Oktober beantragt, und seit 1.12.2008 ist bei uns die Kug eingeführt worden. Er will sogar unbezahlten Urlaub veranlassen. Gleitzeit habe ich auch noch von 150 Std

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Community-Antworten (4)

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frager1

06.12.2008 um 13:54 Uhr

..schaue doch einfach mal hier: Checkliste: Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Kurzarbeit http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ACheckliste%26%23x3a%3B+Voraussetzungen+und+Rechtsfolgen+von+Kurzarbeit

,,,, Urlaub (Abwicklung von Resturlaub) und Anspruch auf Urlaubsnahme statt Kurzarbeit: Dem Mitarbeiter ist an vereinbarten Kurzarbeitstagen Urlaub zu gewähren, wenn er dies ……… Wochen vorher beantragt. Die Antragsfrist kann einvernehmlich verkürzt werden.

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Neuling45

06.12.2008 um 19:52 Uhr

Hallo Schöne, ich verstehe Deine Fragestellung nicht, Resturlaub in Kurzarbeit umwandeln....und großes Einkommensminus. 1. Wenn in Eurem Betrieb die Kurzarbeit eingeführt wird und Du noch Resturlaub hast, dann bekommst Du auch für diese Resturlaubstage in der Kurzarbeitszeit diese Urlaubstage bezahlt, also den vollen Lohn, den Du eben für die Urlaubseinbringung bekommst, erst wenn Du keinen Resturlaub oder evtl. Stunden auf einem sogenannten Arbeitszeitkonto hast, dann bekommst Du die Bezahlung nach Kurzarbeitregeln. 2. Im allgemeinen (Ausnahmen sind möglich) verfällt Dein Resturlaub sowieso mit Ende des Jahres in dem er angefallen ist - siehe Bundesurlaubsgesetz - und darum muss er auch im Falle der anstehenden Kurzarbeit , eingesetzt werden. 3. Ein Einkommensminus hast Du in diesem Falle also nicht, erst wenn die tatsächliche Kurzarbeit greift und dagegen kannste gar nichts machen sondern solltest froh sein, dass Du wenigsten 67 bzw. 60% für die Zeit die Du gar nicht gearbeitet hast bekommst. Gruß Neuling

Hallo Schöne, habe gerade Deinen Zusatz - oben - gelesen. Du hast 9 Tage Resturlaub und 150 Stunden auf einem Arbeitszeitkonto und die Kug läuft ab 01.12. habe ich das recht verstanden ? Also was da Dein AG macht geht gar nicht, die Voraussetzungen für Kurzarbeit mag er ja wohl erbracht haben, sonst hätte er diese nicht bekommen, aber das Kurzarbeitergesetz sagt ganz eindeutig aus, dass AN welche noch Resturlaub (welcher nicht anderweitig gebunden ist, vor Einführung der Kurzarbeit) oder Arbeitszeitkontostunden vor allem in dieser Höhe haben diese auch vor Zahlung nach den Kurzarbeiterregeln einbringen müssen. Du hast den Urlaub doch auch schon im Oktober beantragt und der fällt jetzt wohl doch in die Kug-Zeit, so hat der AG Dir diesen auch im vollem Umfange zu gewähren bzw. er ist sowieso anstatt Kug und der größte Teil des Arbeitzeitguthabens ist auch vor Kug einzubringen. Sage das mal Deinem Chef, notfalls hast Du die Möglichkeit Dich direkt an die Agentur für Arbeit zu wenden und denen den Fall zu schildern, die wird das sicherlich interessieren, den wie sagt man so schön der Vater Staat zahlt nicht freiwillig für was, was auch anders zu regeln geht. Gruß Neuling

S
schöne

08.12.2008 um 14:39 Uhr

Hallo Neuling,

habe mich schon beim Arbeitsamt erkundigt, die meinten Sie können sich da nicht einmischen sie könnten dem AG nur vorschlagen was die beachten müßen. Es kann ja sein, das diese Streichung vom Resturlaub betriebsbedingt als Vereinbarung gemacht wurde. Ich denke wenn ich zum Betriebsrat gehe, dann sagt der mir, das diese Streichung vom Resturlaub zu Betriebsgunsten genehmigt wurde.

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Neuling45

09.12.2008 um 18:35 Uhr

Hallo Schöne, und wie soll das mit den 150 Std. auf einem Arbeitszeitkonto laufen ? Also ich kann nur sagen, wir hatten den Fuzzi von der Agentur für Arbeit im Hause zwecks Überprüfung der gemachten Angaben. War zwar schon letztes Jahr, kann mir aber kaum vorstellen, dass sich da was groß geändert hat, denn wie gesagt, Kurzarbeit ist dafür gedacht, bei witterungs bediengten Ausfällen oder bei wirtschaftlichen (gegrenzten Schwierigkeiten) die Arbeitnehmer vor Kündigungen zu schützen und den AG durch diese Hilfe zu unterstützen. Doch der "Vater Staat" ist nicht dafür da, wenn mans die letzten Tage auch anders hört.... eine marode Firma, welche keine Löhne zahlen kann zu unterstützen sondern eben nur für Arbeitsausfälle. Und das man da 9 Tage und 150 Std. unter den Tisch fallen lassen kann bezweifle ich ganz entschieden, sicherlich bist Du doch nicht nur der Einzige welcher Kurzarbeit arbeiten soll und Resturlaub bzw. Stunden zur Verfügung hat. Also ich würde mich diesbezüglich nochmals kündig machen und dann ganz gezielt der Agentur für Arbeit Bericht erstatten, nur einen Haken hat das ganze, sicherlich ist Dein Chef von dieser Aktion nicht begeistert und sucht dann nach späteren Entlassunsgründen. Nur Du kannst entscheiden. Gruß Neuling

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