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Resturlaub bei Altersteilzeit?

S
Schnuri
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, geht ein MA im März in die Ruhephase der Altersteilzeit,hat er Anspruch auf wieviel Urlaub ? Anteilig oder Jahresurlaub ? Und wo genau steht dies.

Danke Schnuri

4.33402

Community-Antworten (2)

T
Tamirasun

14.11.2006 um 08:35 Uhr

Hallo, da so lange niemand geantwortet hat, werde ich versuchen Dir zu helfen.

Die Ruhephase ist eine Phase der Altersteilzeit, in der der Mitarbeiter zwar noch als Mitarbeiter geführt wird, aber zum Beispiel da er nicht aktiv ist, ja auch nicht mehr an BR-Wahlen wählen darf o.ä.

Aus diesem Grund steht ihm dann auch der Urlaub für die gearbeiteten Monate zu. Dies wird unter anderem im TVöD geregelt: § 26 (2) b Hier heißt es: Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält der/ die Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1 § 5 BUrlG bleibt unberührt.

Im §5 BUrlG kannst Du das auch nochmal nachlesen.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen...

LG

S
Schnuri

14.11.2006 um 09:22 Uhr

Danke Tamirasun, da habe ich erstmal eine Richtung.

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