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Wie eigenständig ist der BR wirklich?

N
Nenyah
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

wie die meisten bereits mitbekommen haben ist der größte Teil unseres BR inklusive mir noch ziemlich neu im Amt, im alten BR war es so ,das sehr viele "Kompensationsgeschäfte" mit der BL betrieben wurden und auch ansonsten sehr stark mit der BL zusammengearbeitet wurde so das dem alten BR der Ruf (berechtigt) der Korruption weit vorauseilte. Da der neue BR bereits ganz klar zu erkennen gegeben hat, das wir zwar sehr gern mit der BL zusammenarbeiten würden aber nicht mehr auf der Ebene wie es in den vergangenen 4 Jahren geschehen ist. Das Ergebnis ist natürlich nicht unbedingt positiv so das ein Teil der BL versucht uns massiv unter Druck zu setzten und der Meinung ist, das alles, aber auch jede Kleinigkeit die der BR macht erst über den Tisch der BL gehen muß... jetzt meine Frage: Wie eigenständig ist der BR wirklich, wann würde er den rechtlichen Rahmen so sehr überschreiten das man ihn ernsthaft belangen könnte? Die Frage ist wahrscheinlich ein bißchen sehr breit gestellt, aber genau so hilflosbin ich diesbezüglich... :-) Vielen Dank für Eure Unterstützung und noch einen schönen Tag Liebe Grüße Nenyah

3.34407

Community-Antworten (7)

P
pit47

30.05.2006 um 10:04 Uhr

Hallo Nenyah, besuche zeitnah ein Seminar für Arbeitsrecht und lese die Kommentare zum BetrVG (§§ 80 und 87) von Fitting oder Däubler. Auch Gespräche mit der Gewerkschaft helfenn weiter.

T
tramdriver

30.05.2006 um 11:00 Uhr

@Nenyah: Der BR ist weitestgehend selbständig. Es steht ihm alles zu, was er braucht, um seine Arbeit zu erledigen und der AG muss dafür noch bezahlen. "Kompensationsgeschäfte" gibt es wahrscheinlich schon genau so lange, wie es Betriebsräte gibt. Man darf sich dabei allerdings nur so weit verbiegen, wie man es mit gutem Gewissen und ohne Bauchschmerzen ertragen kann. :)

Was die "Kleinigkeiten" angeht, die ihr über den Tisch der Geschäftsleitung abwickeln müsst, darüber solltest du am besten erst einmal herzlich lachen. Es kann dir doch egal sein, ob der Geschäftsführer drei Buchbestellungen (Däubler, Fitting, noch einen ;-) abzeichnen muss und dafür seine Zeit verplempern will. Ganz im Gegenteil - ihr könnt ihn mit Arbeit zuscheissen, dann wird er schnell seinen Widerstand aufgeben. Bucht ein paar Seminare, das muss er genehmigen. Macht ein paar Vorschläge für Betriebsvereinbarungen nach §87. Habt ihr vielleicht ein paar BVs, die man schöner machen könnte? Kündigt sie und verhandelt neu, das kostet ihn 'ne Menge Zeit. Bestellt ein paar Bücher, eine Kiste Papier, weiteres Büromaterial und alles schön abzeichnen lassen.

Irgendwann wird der AG mit einer Mitbestimmungskiste kommen, dann seid ihr fein raus. Ihr könnt es blockieren, nach weiteren Informationen fragen, vorläufig nicht zustimmen. Ihr könnt alle Fristen ausreizen und dann, in einer kleinen Verhandlungspause, macht ihr denen deutlich, dass man auch anders zusammenarbeiten kann. Lasst euch einen Anwalt genehmigen, das baut schon mal ein wenig Drohkulisse auf.

N
Nenyah29

30.05.2006 um 11:24 Uhr

....hey, schon mal vielen Dank für die Antworten, vielleicht sollte ich meine Frage noch ein bißchen erweitern: Inwieweit haben die Betriebsratsvorsitzende bzw Teamassistenten einen Vorgesetzten. Ist der Personalchef automatisch unser direkter Vorgesetzter bei z.B. Urlaubsschein unterschreiben oder vergeben? Oder gilt die Betriebsleitung als unsere nächsten Vorgesetzten? Dankeschön...

T
tramdriver

30.05.2006 um 11:50 Uhr

Die Frage verstehe ich nicht wirklich. Deinen Urlaub unterschreibt dir immer dein Disziplinarvorgesetzter, also der, der dir vor der BR-Tätigkeit schon den Urlaub unterschrieben hat.

N
Nenyah

30.05.2006 um 12:22 Uhr

@ tramdriver

Es wäre bestimmt besser gewesen zu erwähnen das ich jetzt in Freistellung bin, dadurch hat sich auch der Vorgesetzte bei mir verändert...aber so genau weiß eben keiner wer das denn jetzt eigentlich ist, Personalchef oder Betriebsleitung...daher die Frage :-)

M
Mona-Lisa

30.05.2006 um 13:35 Uhr

@Nenyah, Freigestellte des BR sind der Personalleitung unterstellt, also da die Unterschrift für z.B. Urlaub einholen.

G
Gerhard

30.05.2006 um 19:35 Uhr

Hallo Nenjah, Nein der BRV hat nat. KEINEN Vorgesetzten, außer Du siehst das Gremium in dieser Stellung. Durch die Freistellung bist Du von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung entbunden, aber natürlich den betrieblichen Gepflogenheiten weiterhin unterworfen. Das heißt, dass Du auch in den Betriebsurlaub musst wie alle anderen, den Urlaub muss genehmigt werden, die Arbeitszeiten sind einzuhalten etc. etc. Zur Zusammenarbeit mit der BL ist zu sagen, dass die Vorgaben hierzu im BetrVG stehen beginnend mit § 2 Abs.1 ff. Das heißt jedoch nicht, dass Ihr in Abhängigkeit seid, sondern "auf gleicher Augenhöhe" , der Gestzgeber spricht hier von der sog. "Waffengleichheit". Ihr habt dem AG gegenüber eine ÜBERWACHUNGSFUNKTION, das impliziert, dass IHR darüber wacht, das die bestehenden Gesetze, Verordnungen, TV'e etc. vom AG eingehalten werden. Die Wette halte ich, dass er das nicht immer macht..... und schon habt Ihr Ihn am Haken.

Tip: einmal wegen irgendwas das zu gewinnen ist (sagt Euch die Gewerkschaft oder Euer RA) klagen und schon verbessert sich das Verhältnis GL / BR drastisch ;-) Nur Mut - und schnell Seminare besuchen! mfG Gerhard

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