Erstellt am 16.05.2020 um 12:02 Uhr von Dummerhund
Dem BR steht es frei auch in Außenstellen eine Sprechstunde ab zu halten. Dies sollte und muss er schon ankündigen. Was er nicht preis geben muss das er kommt weil 3 MA ihn wegen Thema xy sprechen wollen. Er braucht nur als Begründung angeben das Bedarf besteht das MA der Außenstelle den BR aufsuchen möchten.
Erstellt am 16.05.2020 um 12:16 Uhr von Catweazle
Ein BRM muss einen Besuch nicht anmelden und schon gar nicht begründen. Er hat sich lediglich bei seinen eigenen Vorgesetzten abzumelden. Die betroffenen Mitarbeiter werden sich ebenfalls abmelden müssen.
Erstellt am 17.05.2020 um 12:39 Uhr von BRHamburg
Warum ist es den ein Problem, sich bei der NL zu melden? Ich finde so etwas ist auch eine Frage der vertrauensvollen zusammen Arbeit zwischen AG und BR. Eine kurze Mail nach dem Motto: Guten Tag Herr XY in meiner Funktion als BRV plane ich am xx.xx.xxxx um ca xx:xx im Werk vorbei zuschauen. MfG
Erstellt am 17.05.2020 um 14:43 Uhr von Anstle
Das ist eigentlich gar kein Problem und ich hatte es auch einen Tag vor dem Besuch mündlich angekündigt. Aber jetzt ist der Vorwurf es war nicht früh genug und das nächste mal hat so etwas Konsequenzen für den BR. Deshalb meine Frage ob ich es überhaupt ankündigen MUSS.
Erstellt am 18.05.2020 um 07:26 Uhr von BRHamburg
Also mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt die hier eine Pflicht des BR zur Anmeldung x Tage vorher festgelegt. Und einen Tag halte ich persönlich auch für völlig ausreichend. Wieviel Tage vorher möchte der AG / Leiter der Außenstelle den die Anmeldung haben? Bei einer fristlosen Kündigung hätte der BR drei Tage um ein Wiederspruch zu schreiben und dem AG zukommen lassen. Das wird eventuell bei einem Tag Anmeldefrist schon eng, es seiden das ganze Gremium hält die Sitzung gleich in der Außenstelle ab.
Erstellt am 18.05.2020 um 11:37 Uhr von EDDFBR
Moin,
ich bin schon der Meinung, dass eine gewisse Verpflichtung des BR dahingehend besteht, den Besuch rechtzeitig anzukündigen? Warum? Wenn der dadurch entstehende Arbeitsausfall der Mitarbeiter nicht unerheblich ist, muss der AG die Möglichkeit haben, darauf zu reagieren und ggf. für den Ausfallzeitraum für Ersatz zu sorgen. Da kann ein Tag ggf. etwas knapp sein.
Natürlich muss man keine inhaltlichen Angaben machen. Aber einfach nur hereinplatzen, das sehe ich als nicht korrekt an. Ganz abgesehen vom bereits erwähnten Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Und die Ab/Anmeldepflichten des BR bestehen natürlich auch.
Abgesehen davon ist aber auch die Drohung von "Konsequenzen für den BR" deftig (wenn auch ein klein wenig erklärlich), in ihrer Substanz natürlich eine Luftnummer. Welche Konsequenzen denn bitte?
Fazit: Nicht ganz glücklich gelaufen. Ich würde das Gespräch suchen und fragen, welchen Vorlaufzeitraum der AG denn gerne hätte. Sagt er "2-3 Tage", dann ist das verständlich. Sagt er "2 Wochen", dann würde ich ihm auch mal was über die Dynamik von BR-Arbeit erzählen, und ihm sagen, dass das nicht realistisch ist.