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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einladung von Mitarbeitern in die BR Sitzung

S
Silvia
Nov 2016 bearbeitet

----------------------------------NEW------------------------- Euch vielen Dank für das schnelle und hilfreiche beantworten meiner Fragen.

Folgende zusätzliche Frage habe ich aber noch, wie verhält es sich bei diesem Sachverhalt: Dem BR liegt eine Kündigung eines MA in der Probezeit vor. Der BR wollte sich noch zusätzliche Informationen- Hintergrundinfos, genauere Sichtweisen - vom Line Manager einholen (auch wenn es eine sehr ausführliche schriftliche Aussage gibt von HR= Personalabt.). Ist der Line Manager=Sachverständiger und HR muss hinzugezogen werden?

GLG Silvia

----------------------------------OLD------------------------- Hallo, ich habe eine generelle Frage zum Sachverhalt spontane Einladung von Mitarbeitern in die BR Sitzung, um genauere Informationen zu Problemenangedachte Kündigung/ Porzessablöäufe etc. 1.) Muss der AG/ Personalabteilung darüber informiert werden, wenn der BR einen Mitarbeiter kurzfristig in seine Sitzung einläd ohne das dies auf der Agenda vermerkt ist? 2.) Muss der AG/ Personalabteilung anwesend sein, wenn der Mitarbeiter in der BR Sitzung ist, um "arbeitsrechtliche Unterstützung" zu geben?? 3.) Gibt es eine rechtliche Datenquelle??? Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Danke und GLG Silvia

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Community-Antworten (3)

B
BRTom Akzeptiert

17.07.2014 um 11:00 Uhr

Hallo,

man muss unterscheiden. Wenn der BR einen "Sachverständigen" hinzu ziehen will, so hat er dies im Vorfeld vom AG genehmigen lassen. Ein Sachverständiger kann auch ein Mitarbeiter der Abteilung sein. §80 Abs.3 BetrVG. Verschwiegenheit des Sachverständigen nach §79 BetrVG.

Wenn es um personelle Massnahmen geht und der BR den betroffenen Mitarbeiter dazu sprechen will, so kann er dies ohne Information an den AG tun. Der AG ist natürlich NICHT bei dieser Sitzung dabei.

G
gironimo

17.07.2014 um 11:17 Uhr

Der BR kann sachkundige Personen aus dem Betrieb einladen. Siehe hierzu § 80 Abs. 2 BetrVG: "(...) Soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen; er hat hierbei die Vorschläge des Betriebsrats zu berücksichtigen, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen."

Praktische Handhabung. Ihr ladet ihn ein und sagt ihm, dass er sich bei seinem Vorgesetzten abmelden muss. Wenn dieser wirklich betriebliche Notwendigkeiten sieht, warum es gerade nicht geht - dann eben zu einem späteren Zeitpunkt. Die Perso hat dabei nichts verloren. Und der sachkundige braucht auch keinen rechtlichen Beistand. Er geht doch zum BR und nicht zum Gericht. Alle seine Auskünfte sind "rechtsunverbindlich". Wenn Ihr da näheres wissen wollt, zieht einen Fachanwalt hinzu (§ 80 Abs. 3 BetrVG).

P
paula

17.07.2014 um 15:15 Uhr

@gironimo

deine praktische Handhabe entspricht aber nicht dem Gesetz. Unser BR hat deswegen schon eine einstweilige Verfügung gefangen. Der BR hat dem AG mitzuteilen, dass er für das Thema xy einen sachkundigen MA benötigt und der BR schlägt Müller vor.

Der AG muss dann entscheiden und muss eben den Vorschlag des BR berücksichtigen.

Die Einladung des BR direkt an den MA hat unser ArbG als klare Kompetenzüberschreitung des BR gesehen, da eben der AG angefragt werden muss und nicht erst durch den MA (der dies evtl. vergisst) informiert wird. Das LAG hat es in der Beschwerde genauso gesehen. Der Termin dort war übrigens sehr unerfreulich da die Kammer unseren BRV echt angegangen hat.

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