GBR-Vorsitzender
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Freistellung eines GBR-Vorsitzenden. In unserem GBR sind 6 Standorte vertreten. Der GBR-Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind gleichzeitig BRV in ihren Standorten. Der GBR-Vorsitzende ist nicht freigestellt (Standort hat 80 Mitarbeiter) der stellvertretende GBR-Vorsitzende ist freigestellt (Standort hat 270 Mitarbeiter). Jetzt hat der GBR-Vorsitzende die GF gefragt, ob er freigestellt werden kann, worauf ihm geantwortet wurde, wenn der stellvertretende GBR-Vorsitzende je Woche auf einen Tag Freistellung verzichten würde ginge das. Die Standorte liegen ca. 350 km auseinander. Ist das möglich? Wir möchten eigentlich das beide freigestellt werden.
Community-Antworten (3)
27.11.2015 um 13:26 Uhr
Lasst euch da auf keinen Kuhhandel ein. Wenn es der GF lieber ist, mit unplanbaren Freistellungen zu operieren, dann ist das eben so. Der GBR-Vorsitzende kann sich ja jederzeit abmelden zur BR-Arbeit, und das weiß die GF vorher eben nicht, wann das ist und wie lange es dauern wird. Zieht das durch, Alternative wäre Freistellung, und die GF weiß, woran sie ist. Probieren!
27.11.2015 um 13:36 Uhr
Ganz klare Antwort: Der Vorschlag des Arbeitgebers funktioniert nicht. Der Freistellungsanspruch ist nicht ein Anspruch des GBR, sondern des örtlichen BR. Bei 270 AN hat der BR des Stellv. einen gesetzlichen Anpsurch auf eine Freistellung, die zwar innerhalb des BRs aufgeteilt werden kann, aber nicht zwischen verschiedenen Betriebsratsgremien.
27.11.2015 um 14:37 Uhr
Die Aufgaben des GBR werden oft überschätzt.
Wenn aber der GBR-Vorsitzende nun mal viel zu tun hat - sei es drum. Der § 37 BetrVG bietet ihm doch genügend Spielraum und Freistellungsanspruch von der Tätigkeit. Vielleicht bringt das ständige Ab- und Anmelden so viel durcheinander, dass der AG doch lieber einer Freistellung nach § 38 BetrVG zustimmt.
Verwandte Themen
neuer GBR: Ersatzmitglied zum Vorsitzenden gewählt...
ÄlterDurch Unternehmensfusion haben wir nun ein Unternehmen mit zwei Standorten mit jeweils eigenem BR (1x 9BR-Mitglieder, 1x 3 BR-Mitglieder). Nun soll ein GBR gegründet werden und hierzu fand die kons
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
Vorsitz im Gesamtbetriebsrat ?!?!?
ÄlterWir sind ein Unternehmen mit 2 Betriebsräten an 2 Standorten. Es besteht ein GBR. Der GBR Vorsitzende welcher auch der BR Vorsitzende an meinem Standort ist hat selbst gekündigt. Ich als Stellvertrete
Genehmigung für AG ohne (GBR-)Beschluss möglich?
ÄlterHallo, die Geschäftsführung bittet den GBR um eine (geringfügige, sozusagen die Form betreffende) Änderung im Zusammenhang mit einer Anlage zu einer GBV, die (mittlerweile) zeitkritisch ist/geworden
BR Gründung seitens des GBR - muss der GBR darauf warten bis sich 3 Leute gefunden haben die sich an den GBR wenden um in dieser BR losen Filale einen BR zu errichten?
ÄlterHallo Guten Morgen, wir sind ein Filialunternehmen im Einzelhandel mit 16 Filialen. Im Stammsitz und 3 weiteren Filalen existiert bereits ein BR, und auch ein GBR: Nun meine Frage ist denn ein GBR