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GBR Vorsitzender

O
Oranje
Jul 2018 bearbeitet

Hallo zur W.A.F, Unser BR/ Vorsitzender und zugleich GBR Vorsitzender spielt sich auf als wäre er der Chef. Hat der BR/GBR Vorsitzende ein Vorgesetztenverhältnis, oder möchte er gern drr Vorgestzte sein? Danke schon mal im voraus

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Community-Antworten (9)

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celestro

12.07.2018 um 15:05 Uhr

Der Vorsitzende ist jeweils „nur“ das Sprachrohr des jeweiligen Gremiums.

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Cyber99

12.07.2018 um 15:11 Uhr

Hallo Oranje, im BR gibt es keine Vorgesetzten. Der BR-Vorsitzende oder GBR-Vorsitzende ist nur einer unter vielen. Er hat einige Rechte und Pflichten, die sich aus dem BetrVG ergeben aber keinerlei Weisungsbefugnis. Alles was er tut muss auf der Grundlage von BR-Beschlüssen beruhen.

M
Matze

12.07.2018 um 15:26 Uhr

Das "A und O" eines Betriebsrats ist die Kenntnis seiner Rechte (und auch Pflichten). Hierzu gehört die schnelle Fortbildung im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht. Dann wären solche Fragen nicht nötig.

M
Moreno

12.07.2018 um 16:01 Uhr

Matze für ein neues BRM ist dies sehr wichtig zu wissen, auch eventuell im Hinblick um sich überhaupt fortbilden zu können! Und dafür ist dies Forum da!

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Cyber99

12.07.2018 um 16:18 Uhr

Hallo Matze, bitte gebt den Neulingen doch auch eine Chance ihre vermeintlich "doofen" Fragen beantwortet zu bekommen. Es gibt ja auch bekanntlich keine dummen Fragen sondern nur dumme Antworten. Ich bin auch neu im Betriebsrat und bin wirklich dankbar für jede einigermaßen vernünftige Antwort auch wenn manch ein Profi denkt "Oh mein Gott"! Ich sehne mich auch nach der ersten Grundschulung und hoffe dass sich da schon viele Fragen beantworten, aber im Moment muss ich mich auch so über Wasser halten. Ich kann die BR-Arbeit ja nicht ruhen lassen. Und wenn Du dann, wie ich noch Mitglied in einem neunköpfigen Gremium bist, in dem kein einziger wirklich einen Plan hat dann wird´s besonders spannend.

S
stehipp

12.07.2018 um 17:16 Uhr

Du hast Recht Cyber.

Kurz gesagt, nein der Vorsitzende ist kein Chef oder Abteilungsleiter. Er ist das Sprachrohr zur Geschäftsleitung, darf aber nur die Meinung und Beschlüsse des Gremiums weitergeben. Er ist auch für die Einladungen und Tagesordnungen der BR-Sitzungen verantwortlich und leitet i.d.R. durch die Sitzung. Er hat aber keine übergeordneten Entscheidungskompetenzen oder ähnliches. türlich hat er noch weitere Aufgaben, aber die würden hier zu weit führen. Lies doch einfach mal hier nach. https://www.betriebsrat.com/betriebsratsarbeit/betriebsratsvorsitzende?gclid=EAIaIQobChMI7ITi-NGZ3AIVmcqyCh3PZgjbEAAYASAAEgLG2_D_BwE

Ich empfehle auch immer jedem neuen BR sich das BtrVG zu schnappen und einfach mal zu lesen. Ersetzt sicherlich kein Seminar, aber man bekommt einen Überblick.

M
Moreno

12.07.2018 um 17:36 Uhr

,,Er ist das Sprachrohr zur Geschäftsleitung, darf aber nur die Meinung und Beschlüsse des Gremiums weitergeben." ...ach und seine eigene Meinung nicht? ;-)

B
BRHamburg

13.07.2018 um 06:16 Uhr

Ich möchte den Tipp von stehipp etwas ergänzen. Man sollte sich das BetrVG und den dazugehörigen Kommentar lesen. Und nicht nur der Vorsitzende sollte nach Möglichkeit nur die Beschlüsse und Meinung des Gremiums nach Außen vertreten.

P
paula

13.07.2018 um 16:18 Uhr

wenn er sich aufführt gibt es einen ganz einfachen -Weg: abwählen

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