Hallo, -2 Fragen:
unser Betriebsrat ist der Meinung, dass er ein Informationsrecht (kein Mitbestimmungsrecht! ) über erteilte Abmahnungen besitzt . Unser Geschäftsführer sieht das jedoch anders. Wo finde ich gesetzliche Regelungen darüber.
Als zweite Frage wo ist "schwarz auf weiß" geregelt, dass die Post für den Betriebsrat nicht geöffnet werden darf. Unser GF wünscht die Vorlage der gesetzlichen Bestimmung ansonten soll die Post weiter geöffnet und mit Eingangsstempel versehen werden.