Erstellt am 26.09.2006 um 23:37 Uhr von paula
die abfindungsverhandlungen betreffen das individualarbeitsrecht. da hat der BR ja eigentlich keine karten im spiel. wenn der AN nun einen BR des vertrauens hinzuzieht, dann hat dieser aus meiner sicht darüber auch stillschweigen zu bewahren. ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, da ich das jetzt mal so aus dem bauch beurteil habe