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Informationsrecht des Gremiums

M
Margot
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Chef ein Gespräch nur mit dem Vorsitzenden verlangen, sozusagen unter vier Augen oder kann der Betriebsrat dies verweigern?

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Community-Antworten (2)

D
dersensenmann

12.08.2010 um 10:13 Uhr

Die Anfrage steht dem Chef natürlich zu. Aber verlangen kann er es nicht. Wir gehen immer mindestens zu zweit zu solchen Gesprächen, schalten immer so früh wie möglich den Betriebsausschuss ein.

S
Saxonia

12.08.2010 um 17:57 Uhr

Wir haben zur Sicherheit für uns alle in der Geschäftsordnung festgelegt, dass der BR-Vorsitzende nicht alleine mit der GF reden darf. Er muss mindestens ein weiteres BR-Mitglied mitnehmen.

In der Vergangenheit kam es nämlich immer mal wieder vor, dass der Vorsitzende sozusagen überfahren wurde und im Vier-Augen-Gespräch Dinge zugesagt haben soll, die schwer zu ändern waren.

Geht der BR-Vorsitzende mit dem Chef jedoch ein Bier trinken, ist das Privatsache...

Gruß von Saxonia

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