Informationsrecht für nicht im Betrieb arbeitenden Personen
Hallo zusammen, wir hätten da Mal ne Frage. Wir sind Betriebsrat in einem Store eines Modeunternehmens. Jetzt war es 8 Jahre lang so, das wir als BR eine Information erhielten wenn sich Fremdfirmen ( z.b. Klimaanlagen Techniker, Elektriker usw..) in unserem Store aufhielten. Auch wenn "Besuch" von Workshopleitern oder Regionalmanagern kam, wurden wir vorab informiert. Nun wie das manchmal so ist, änderte sich unsere Filialdirektorin und Informationen gehören seitdem der Geschichte an. Wir möchten diese aber weiterhin bekommen und sind auf der Suche nach irgendeinem rechtlichen Aspekt. Unser Rechtsanwalt meinte das der Arbeitgeber nun mal Haus-Recht hat. Aber damit kann sich das doch nicht einfach so erledigt haben ?! Vielleicht hat ja jemand von euch einen Tip womit wir es versuchen könnten. Danke schonmal im voraus
Community-Antworten (9)
11.02.2023 um 01:11 Uhr
Ihr habt keinerlei Anspruch bezüglich solcher Informationen. Egal krakelend ihr mit den Füßen aufstampft. ;-)))
11.02.2023 um 01:31 Uhr
Mir fehlt die Fantasie dazu was ein BR mit diesen Informationen anfangen kann.
11.02.2023 um 09:11 Uhr
Na ich kann der Phantasie ja mal auf die Sprünge helfen. Wenn diese "Workshop"-leiter oder Regionalmanager kommen, werden bestimmte Positions Gruppen massiv körperlich und auch psychisch unter Druck gesetzt. Wir reden hier von keiner Kleinigkeit und nein es handelt sich hierbei auch nicht um Managergruppen. Und das Thema Fremdfirmen hat auch seinen Grund, worauf ich hier aber nicht genauer eingehen werde. Nur soviel das es nach dem Besuch der Firma zur Strafanzeige durch eine Kollegin kam. Also wenn wir mit den Füßen stampfen, dann nicht ohne Grund. Trotzdem danke für die Rückmeldungen und Informationen dazu
Viele Grüße
11.02.2023 um 10:38 Uhr
@AngieB Könnte für dich vielleicht interessant sein. https://www.dgb.de/themen/++co++191204d8-3281-11e3-8364-00188b4dc422
11.02.2023 um 11:27 Uhr
Vielen lieben Dank, ich lese mir das direkt durch.
11.02.2023 um 14:53 Uhr
@Dummerhund
Sehr interessanter Link ... Danke!
11.02.2023 um 14:59 Uhr
Wenn ich an meinem Arbeitsplatz unter Druck gesetzt werde mache ich eine Beschwerde so bekommt man den Betriebsrat mit ins Boot!
11.02.2023 um 23:12 Uhr
über § 80 BetrVG geht ein bisschen was. Aber daraus abzuleiten, dass man vorab informiert werden muss, halte ich für nicht möglich und darum gehts dem BR ja offensichtlich
12.02.2023 um 16:19 Uhr
Zitat AngiB : Wenn diese "Workshop"-leiter oder Regionalmanager kommen, werden bestimmte Positions Gruppen massiv körperlich und auch psychisch unter Druck gesetzt.
Wie genau ist das zu verstehen, dass bestimmte Positions Gruppen massiv körperlich und auch psychisch unter Druck gesetzt werden ? Wer oder was sind Positions Gruppen ?
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