Hallo Zusammen,

seit nun mehr als einem Jahr sind wir als Betriebsrat dabei mit unseren ArbG eine Betriebsvereinbarung aus zu Handeln. Gerade haben wir einen Entwurf von unseren ArbG erhalten.
Jetzt zu unserer Frage: Wir wollen die Arbeitnehmer über den Stand der Verhandlungen informieren. A. In wie weit können wir Informationen preis geben? B. Dürfen wir überhaupt über den Stand und Inhalte der Betriebsvereinbarung informieren im jetzigen Entwurf?

euch vielen Dank für eure Antwort.....