Vom Betrieb verschuldeter Arbeitsausfall - auf Kosten der Mitarbeiter ?
Hallo, ich brauche mal Unterstützung. Eine Geschäftsstelle von uns in Berlin (Bereich Versicherungen) ist dem Unwetter zum opfer gefallen und hat derzeit keinen Strom und steht unter Wasser. Der Vorgesetzte der Mitarbeiter hat nun angeordnet, dass die Mitarbeiter nach Hause gehen sollen und bis zur Wiederherstellung der Räume ihre Überstunden abfeiern sollen, bzw. Minusstunden aufbauen sollen. Dass das ganze natürlich nicht rechtmäßig ist ist offensichtlivh...aber wer kann mir sagen wo hier die Rechtsgrundlage zu finden ist ? Für eine schnelle Antwort bin ich sehr dankbar.
Gruß Armin Nau
Community-Antworten (4)
10.07.2006 um 13:41 Uhr
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsausfall.html
ein Auszug dazu:
Erhalten Sie Ihre Vergütung auch bei Störungen des Betriebsablaufs?
Auch bei Störungen des Betriebsablaufes, die durch technische oder wirtschaftliche Probleme bedingt sind, haben Sie Anspruch auf Ihre Vergütung. Diese Probleme sind nämlich die Probleme Ihre Arbeitgebers (und nicht Ihre).
Kann also zum Beispiel deshalb nicht gearbeitet werden, weil es eine EDV-Problem gibt oder die Telephonanlage nicht funktioniert (technisches Problem) oder weil ein Großauftrag storniert worden ist (wirtschaftliches Problem), dann muß Ihr Arbeitgeber eben zusehen, wie er Sie sinnvoll beschäftigt. Das Risiko, daß ihm das nicht gelingt, muß er tragen. Juristisch formuliert: Das Betriebsrisiko und das Wirtschaftsrisiko trägt der Arbeitgeber.
10.07.2006 um 13:57 Uhr
$ 615 BGB: "Vergütung bei Anahmeverzug und bei Betriebsrisiko. Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienstedie vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. ..."
Ich bin mir jedoch nicht sicher ob dies auch bei "höherer Gewalt gilt". Habe aber hierzu nichts gefunden.
10.07.2006 um 14:01 Uhr
Allerdings könnte es sein, dass der ArbGeb das "Abfeiern" eines Zeitguthabens verlangen kann - hier hilft ein Blick in den TV bzw. die BV weiter
10.07.2006 um 15:01 Uhr
Was hat die Überschrift eigentlich mit der Frage zu tun?
Verwandte Themen
Witterungsbedinter Arbeitsausfall
ÄlterHallo Forengemeinde, kann mir jemand ein bindendes Gesetz zur Ganzjahresbeschäftigung geben? Folgendes Problem. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen welches sowohl für Privat als auch für
Entgeltfortzahlung an Feiertagen (stundenweiser Arbeitsausfall)
ÄlterGuten Morgen, gemäß EntgFG muss bei feiertagsbedingten Arbeitsausfall das Arbeitsentgelt so weitergezahlt werden, wie es sonst ohne den Feiertag zu zahlen wäre. Dabei muss der Grund des Arbeitsausfal
Arbeitsausfall durch Autounfall - wer kommt für den Arbeitsausfall auf?
ÄlterWenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall hat und dadurch zu spät zur Arbeit kommt bzw. gar nicht mehr kommt, muß er dann dafür Urlaub oder Überstunden nehmen oder wer kommt für de
Kurzarbeit Anforderungen
ÄlterHallo zusammen, ich benötige mal bitte euer Schwarmwissen. Wir haben aktuell Kurzarbeit. Die Voraussetzungen dafür sind ja bekanntermaßen, das mindestens ein Drittel der Beschäftigten einen Arbeitsaus
Arbeitsausfall aufgrund technischer Probleme - muss dafür Urlaub oder Gleitzeit genommen werden?
ÄlterDas Unternehmen schickt seine Mitarbeiter nach Hause, da der Server ausgefallen ist und eine Reperatur hierfür ansteht - mit stundenweisem Arbeitsausfall oder bei Erneuerung des Severs können die Mita